Wie kann ich herausfinden wem ein Grundstück gehört?
Grundbuchauszug anfordern Mit der Nummer des Flurstücks kannst dich an das Grundbuchamt der Gemeinde oder des Landkreises wenden. Dort erfährst du auf Antrag (auf Einsicht in die Grundbücher und Grundakten), wem das Grundstück gehört sowie ob und in welcher Höhe es mit Grundschulden belastet ist.
Wie kann ich erfahren wer im Grundbuch eingetragen ist?
Wie kann man das Grundbuch einsehen? Die Grundbucheinsicht wird beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich oder auch mündlich vor Ort und mit dem Personalausweis oder Reisepass beantragt. Das zuständige Grundbuchamt ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das jeweilige Grundstück liegt.
Wer bekommt Auskunft aus dem Grundbuch?
Jede Person, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstückes einsehen.
Kann Makler Grundbuch einsehen?
Das Grundbuch kann einsehen, wer ein Recht im Grundbuch eingetragen hat. Notare dürfen das Grundbuch einsehen; sie müssen das berechtigte Interesse dem Grundbuchamt nicht nachweisen.
Wer darf Auskunft aus Kataster Amt bekommen?
Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Anderweitige Auszüge dürfen an jede Bürgerin und jeden Bürger herausgegeben werden.
Welches Grundbuchamt ist für mich zuständig?
Das Grundbuch, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden (dinglichen) Rechte und Pflichten eingetragen werden, wird von den Bezirksgerichten geführt. Die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts richtet sich nach der Lage des Grundstücks.
Was ist ein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt?
Ein berechtigtes Interesse hat ein Antragsteller in jedem Fall, wenn er Eigentümer eines Grundstücks und Inhaber eines Rechts an einem Grundstück ist. Dabei ist unerheblich, ob diese Rechtsinhaberschaft im Grundbuch eingetragen ist oder nicht.