Wie kann ich in Österreich bleiben?
EU -Bürgerinnen/ EU -Bürger genießen Visumsfreiheit und haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich für einen Zeitraum von drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von einer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Was braucht man für Aufenthaltskarte?
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde.
- Für Kinder, Enkelkinder, Adoptiv- und Stiefkinder unter 21 Jahren:
- Für Kinder, Enkelkinder, Adoptiv- und Stiefkinder ab dem vollendeten 21.
Wo muss ich Aufenthaltstitel beantragen?
Die Zuständigkeit im Inland richtet sich nach dem Wohnsitz bzw. dem beabsichtigten Wohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin. Dabei handelt es sich in der Regel um die Bezirkshauptmannschaft oder das zuständige Magistrat bei Statutarstädten (in Wien die MA 35).
Kann man mit deutschen Aufenthaltstitel in Österreich leben?
Aufenthaltserlaubnis für EU -Bürger Seit dem 01.01.2006 müssen EWR -Bürger (also auch Deutsche), sowie deren Angehörige, sofern sie sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, dies spätestens binnen 4 Monaten ab Einreise der zuständigen Behörde anzeigen und eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Kann man als Deutscher in Österreich arbeiten?
Arbeitserlaubnis. Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in Österreich niederzulassen und dort zu arbeiten. Dieses Recht gilt für einen Aufenthalt von 3 Monaten, unabhängig davon, ob man arbeitet bzw. Als EU-Bürger kann man sein Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen.
Was brauche ich für anmeldebescheinigung?
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, zusätzlich:
- Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers oder ein Nachweis der Selbstständigkeit ( z.B. Dienstvertrag, Steuernummer, Auszug aus dem Gewerberegister) oder.
Wie lange bleibt der Wohnsitz in Österreich beibehalten?
Wenn Sie im Ausland einen neuen Wohnsitz begründen, Ihren Wohnsitz in Österreich aber auch beibehalten, dann bleibt Ihre Ansässigkeit noch mindestens zwei Jahre in Österreich. Wenn Sie in Österreich wohnen und Ihren Lebensmittelpunkt haben, hat Österreich das Recht, auch ausländisches Einkommen zu versteuern.
Sind sie mit ihrem Einkommen in Österreich steuerpflichtig?
Auch dann sind Sie mit Ihrem Einkommen ausschließlich in Österreich steuerpflichtig. Allerdings muss Ihnen noch keine Lohnsteuer bgezogen werden. Das bedeutet, dass Sie Ihr Einkommen mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung selbst versteuern müssen.
Wie kann das österreichische Standesamt die Eheschließung übernehmen?
Bei Eheschließung in Österreich kann das österreichische Standesamt auf Antrag des deutschen Verlobten die Beschaffung des Ehefähigkeitszeugnisses übernehmen. Wenn Sie beabsichtigen, als deutscher Staatsangehöriger im Ausland zu heiraten, dann bedarf es oft nach den Gesetzen des Gastlandes eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses.
Wie erfolgt die Anforderung an das österreichische Standesamt?
Die Anforderung erfolgt mittels des hierfür vorgesehenen besonderen Vordrucks (Anlage zu Art. 12 des Vertrages) direkt über das österreichische Standesamt. Es ist das Standesamt in Deutschland zuständig, in dessen Amtsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben.