Wie kann ich mein Haus schatzen lassen?

Wie kann ich mein Haus schätzen lassen?

Wer kann ein Haus schätzen? Die Verkehrswertermittlung bzw. die Schätzung des Hauswertes erfolgt in der Regel durch einen Immobilienmakler, Gutachter oder Sachverständigen. Ein gerichtlich anerkanntes Verkehrswertgutachten für eine Immobilie kann nur von einem anerkannten Gutachter erstellt werden.

Wie sieht ein Immobiliengutachten aus?

Diese Beschreibung umfasst Angaben zur genauen Lage und zur Erschließung des Grundstücks. Daneben finden sich hier wichtige Angaben zum Gebäude, beispielsweise das Baujahr, die Bauweise und eine Einschätzung des allgemeinen Zustands. Selbstverständlich gehören heute auch Fotos des Objekts dazu.

Wer kann mein Haus schätzen?

Geeignete Ansprechpartner für die Bewertung einer Immobilie können beispielsweise Bauingenieure, Architekten, Vermessungsingenieure, Immobilienmakler oder Banker sein. An sie können Sie sich wenden, wenn Sie Ihr Haus schätzen lassen wollen.

Was schaut ein Gutachter an?

Das prüft ein Immobiliengutachter. Ein Immobiliengutachter ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks. Der Verkehrswert bezeichnet den Kaufpreis, den ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung erzielen könnte.

Was können sie beim Immobilienkauf aushändigen?

Lassen Sie sich auf alle Fälle im Vorfeld folgende Unterlagen beim Immobilienkauf vom Verkäufer aushändigen: Fotos von der Immobilie – innen wie außen. Anhand der Eintragung im Grundbuch können Sie genau nachvollziehen, ob der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist.

Wie lassen sich Unterlagen bei vermieteten Immobilien aushändigen?

Lassen Sie sich bei vermieteten Immobilien die Kopien der Mietverträge und Nachweise der Mieteinkünfte sowie die Betriebskostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre aushändigen. Wer nichts zu verbergen hat, legt alle Unterlagen beim Immobilienverkauf offen. Generell gilt, je mehr Unterlagen der Verkäufer vorlegen kann, desto besser ist es.

Ist der Verkäufer tatsächlich Eigentümer der Immobilie?

Anhand der Eintragung im Grundbuch können Sie genau nachvollziehen, ob der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist. Zudem sehen Sie, inwieweit Rechte Dritter auf der Immobilie lasten. Dies können zum Beispiel Grundpfandrechte, Wohnrechte oder Wegerechte sein.

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