Wie kann ich mein Krankengeld aufstocken?
Das Krankengeld aufstocken können Sie bereits, wenn Ihr Bedarf das Einkommen aus dem Krankengeld übersteigt. Ihr Bedarf setzt sich dabei aus dem Grundbedarf und den Kosten für die Unterkunft (Miete, Heizung, Nebenkosten) zusammen.
Kann der Arbeitgeber das Krankengeld aufstocken?
Dies ist nachvollziehbar, da sich nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Auszahlungsbetrag auf maximal 90 % des bisherigen Nettolohns reduziert. Um finanzielle Risiken durch die unverschuldete Erkrankung auszuschließen, kann ein Zuschuss zum Krankengeld vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Was ist ein Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber?
Der Krankengeldzuschuss ist eine lohnsteuerpflichtige Zahlung des Arbeitgebers während des Bezugs von Krankengeld. Er soll finanzielle Nachteile ausgleichen. Der Anspruch, die Höhe und die Dauer sind oft in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen geregelt.
Wer zahlt bei Krankengeld?
Wenn die Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen endet, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie zahlt Arbeitnehmern das Krankengeld. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Krankenkasse man versichert ist, also ob bei der Barmer, der AOK oder einer anderen Kasse.
Welche Kosten trägt der Arbeitgeber nach 6 Wochen Krankheit?
Wenn ein Versicherter infolge einer länger als sechs Wochen andauernd arbeitsunfähig ist, zahlt seine gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld als Entgeltersatzleistung in Höhe von 70 % des Bruttoverdienstes, höchstens jedoch 90% des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Wann bekommt man Entgeltfortzahlung?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht in diesen Fällen ab der fünften Woche der vereinbarten Arbeitsaufnahme.
Wie erfolgt die Entgeltfortzahlung?
Entgeltfortzahlung erfolgt bei Arbeitsausfall, wenn dieser nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde. In der Regel wird im Arbeitsvertrag festgehalten, an welchen Tagen in der Woche oder im Monat der Arbeitnehmer arbeiten muss. Übrigens besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch im Minijob oder bei Teilzeitarbeit.
Wann hat man keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Bei Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer, wäre er nicht erkrankt, einen Anspruch auf Vergütung gehabt hätte. Die Arbeitsunfähigkeit muss die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein. Ist das nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.