Wie kann ich meine Anzahlung absichern?
Geht der Auftragnehmer beispielsweise insolvent, so verliert er seine Anzahlung unter Umständen vollständig. Um dieses Risiko abzusichern, fordert er in der Regel eine Bürgschaft auf die Anzahlung – eine Anzahlungsbürgschaft. Diese wird über eine Bankbürgschaft oder eine Bürgschaftsversicherung gestellt.
Wie funktioniert eine Vorauszahlungsbürgschaft?
Unternehmen B kommt diesem Sicherheitsbedürfnis mit einer sogenannten Vorauszahlungsbürgschaft nach. Sie stellt sicher, dass Unternehmen A seine Vorauszahlung zurückerstattet bekommt, wenn der Auftrag von Unternehmen B nicht oder nur unzureichend erfüllt wird.
Wie Vorkasse absichern?
Daher ist es enorm wichtig, bereits vor Vertragsabschluss die Bonität des Geschäftspartners zu prüfen. Sollte diese nicht ausreichend sein, können Sie als Unternehmer als Gegenleistung für Ihre Vorkasse eine sogenannte Anzahlungsbürgschaft von einer Bank oder einem Kautions- und Bürgschaftsversicherer verlangen.
Was bedeutet die Anzahlung einer Insolvenzmasse?
Die Anzahlung birgt für den Käufer allerdings auch ein Risiko. Mit der Anzahlung gibt der Käufer dem Verkäufer ein Darlehen. Dabei geht er ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein. Geht der Verkäufer in die Insolvenz, zählt sowohl die Ware, die gekauft werden sollte, als auch die Anzahlung zur Insolvenzmasse.
Ist die Anzahlung für den Käufer möglich?
Üblicherweise ermöglicht der Verkäufer dem Käufer die Anzahlung, übergibt die Ware aber erst, nachdem der volle Kaufpreis entrichtet wurde. Der Käufer hat mit der Anzahlung die Option, sich die Abnahme der Ware zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern. Die Anzahlung birgt für den Käufer allerdings auch ein Risiko.
Ist die Forderung von zusätzlichen Sicherheiten möglich?
Forderung von zusätzlichen Sicherheiten möglich. Verliert die Kreditsicherheit während der Laufzeit des Kredits an Wert oder wird ein Kredit aufgestockt, kann die Bank zusätzliche Sicherheiten fordern.
Warum muss die Anzahlung zurückerstattet werden?
Gemäß Paragraf 337, Abs. 2 BGB muss die Anzahlung zurückerstattet werden, wenn der Vertrag nachträglich doch nicht zustande kommt. Genau genommen verstößt die Anzahlung auch gegen Paragraf 320 BGB.