Wie kann ich meine deutsche Staatsangehörigkeit behalten?
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit „beibehalten“ möchten, müssen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).
Wie kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit behalten?
Abhilfe kann die im Jahr 2000 geschaffene Beibehaltungsgenehmigung bringen. Vorab sei gesagt: Wer in der EU oder der Schweiz eine zweite Staatsangehörigkeit beantragt, muss sich keine Gedanken machen – er kann seine deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin behalten (so die aktuelle Rechtslage 01/2018).
Was ist die Grundregel für eine doppelte Staatsangehörigkeit?
VIelen Dank. die Grundregel für „Nicht Europäer“ ist, dass die Mehrstaatigkeit nicht möglich ist. Zwar gibt es die grundsätzliche Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit, dies wäre aber nur unter bestimmten Voraussetzungen für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates möglich.
Sind die Anforderungen für die doppelte Staatsbürgerschaft gegeben?
Sind die Anforderungen für die doppelte Staatsbürgerschaft gegeben, müssen folgende Unterlagen abgegeben werden: 1 Antrag auf Einbürgerung 2 Passkopie 3 Kopie der Aufenthaltsgenehmigung 4 Arbeitsnachweis 5 Wohnungsnachweis (Mietvertrag) 6 Geburtsurkunde 7 Beleg ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (Niveau B1)
Ist es notwendig eine deutsche Staatsangehörigkeit abzugeben?
Bei einer Auswanderung ist es nicht notwendig, auch gleich seine bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben. Vorab sei gesagt: Wer in der EU oder der Schweiz eine zweite Staatsangehörigkeit beantragt, muss sich keine Gedanken machen – er kann seine deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin behalten (so die aktuelle Rechtslage 01/2018).