Wie kann ich meine Tochter absichern?

Wie kann ich meine Tochter absichern?

Tod der Eltern: So sichern sie ihre Kinder für den Ernstfall ab

  1. Zu Lebzeiten einen Vormund bestimmen.
  2. Sorgerechtsverfügung kann bei Gericht hinterlegt werden.
  3. Alleinerziehende sollten besonders vorsichtig sein.
  4. Von einer Waisenrente kann keiner leben.
  5. Kapitallebensversicherungen sind unrentabel.
  6. Online-Anbieter sind sicher.

Wohin mit meinem Kind wenn ich sterbe?

Haben Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, dann geht es, wenn einer der beiden stirbt, automatisch an den überlebenden Elternteil. Sind beide Eltern tot, übernimmt ein Vormund die Elternrechte und -pflichten. Bestimmt wird er vom Familiengericht, das dabei mit dem Jugendamt zusammenarbeitet.

Ist der Vertrag mit dem Minderjährigen nicht abgeschlossen?

Stimmen die Eltern dem Vertrag jedoch nicht zu, wird die Situation so behandelt, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden: beide Parteien können ihre Leistungen zurückfordern. Für unentgeltliche Verträge, welche dem Minderjährigen einen Vorteil bringen, ist keine Einwilligung der Eltern nötig ( Art. 19 Abs. 2 ZGB ).

Was sind die gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes?

Die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern des Minderjährigen. Eltern können ihr minderjähriges Kind jedoch dann nicht vertreten, wenn auch ein Vormund von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen wäre.

Warum gelten Minderjährigen als Minderjährigen?

Personen, welche weniger als 18 Jahre alt sind, gelten als Minderjährige. Sie sind gemäss Gesetz nur beschränkt handlungsfähig. Deshalb sind Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen werden, gemäss Art. 19 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) nur schwebend wirksam, also nicht definitiv.

Wie ist die Haftung eines Minderjährigen geregelt?

Die Haftung eines Minderjährigen ist maßgeblich in § 828 BGB geregelt. Danach haften Minderjährige für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht (Haftungsprivileg), außer die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur,

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