Wie kann ich mich als Betriebsrat aufstellen lassen?
Zum Betriebsrat bewirbt man sich nicht, man ernennt sich auch nicht, sondern das Betriebsratsmandat ist Ergebnis einer Wahl für die Sie kandidieren. Diese Wahlen finden statt in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind.
Wer darf sich für den Betriebsrat aufstellen lassen?
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 7 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG). Leiharbeitnehmer können im Einsatzbetrieb wählen, wenn sie dort bereits länger als drei Monate arbeiten (§ 7 Satz 2 BetrVG).
Wer kann sich in den Betriebsrat wählen lassen?
Passives Wahlrecht: Wer kann sich in den Betriebsrat wählen lassen? Wählbarer Arbeitnehmer (»passives Wahlrecht«) im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist nach § 8 BVerfG wer, wahlberechtigt ist und. mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört (oder als in Heimarbeit-Beschäftigter für den Betrieb gearbeitet hat.)
Was will ich als Betriebsrat erreichen?
Bei vielen Entscheidungen im Betrieb muss der Arbeitgeber den Betriebsrat einbeziehen, sich mit ihm beraten oder sogar einigen. Als Gremiumsmitglied können Sie Entscheidungen des Arbeitgebers im Sinne der Belegschaft beeinflussen. Sie leisten also einen wichtigen Beitrag zu einer fairen Arbeitswelt im Unternehmen.
Was passiert wenn ein betriebsratsmitglied Rücktritt?
Der Betriebsrat behält nach beschlossenem Rücktritt des Gremiums seine Tätigkeit geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Betriebsrats und der Verkündung des Wahlergebnisses bei (vgl. § 22 BetrVG). Er muss nach dem Rücktrittsbeschluss unverzüglich einen Wahlvorstand zur Durchführung der Neuwahl bestellen.
Wie lange ist man betriebsratsmitglied?
vier Jahre
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre (§ 21 Satz 1 BetrVG). Wird in einem Betrieb erstmals ein Betriebsrat gewählt, beginnt die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.