Wie kann ich wissen ob ich versichert bin?
Wenn Sie bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um zu klären, ob Sie der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Wann muss ich mich gesetzlich versichern?
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für das Jahr 2021 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.
Wann muss ein Dienstnehmer bei der GKK angemeldet werden?
Anmeldung. Jede beschäftigte Person (Voll- und Teilversicherte) ist durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden.
Wie ist die Krankenversicherungspflicht in Deutschland zu unterscheiden?
Die Krankenversicherungspflicht ist zu unterscheiden von der Versicherungspflichtgrenze – diese ermöglicht Angestellten und Arbeitnehmern den Wechsel vom gesetzlichen ins private System. Unversicherten drohen durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland auch 2015 rückwirkende Forderungen in einer privaten Krankenkasse.
Wie besteht die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung besteht im Wesentlichen aus 3 Gruppen von Trägerorganisationen: Spezialisierte Sozialversicherungsanstalten (nach Berufsgruppen) Sofern ein Versicherungsnehmer bei einer dieser 3 Trägerorganisationen versichert ist, genießt er oder sie einen gesetzlichen Basisschutz.
Was ist die Regelung zur Krankenversicherungspflicht?
Grundlage der Regelung zur Krankenversicherungspflicht bildet die Zuordnung zum jeweiligen Krankenversicherungssystem. Für Personen ohne gültigen Versicherungsschutz erfolgt diese Zuweisung aufgrund der letzten Zugehörigkeit zu einem der beiden Krankenversicherungssysteme.
Wann gilt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht für alle Arbeitnehmer?
Dabei gilt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen 2020 die Grenze 62.550 Euro (2021: 64.350) nicht überschreitet – bei dieser Grenze handelt es sich um die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die in der Regel jedes Jahr ansteigt.