Wie kann man beerdigungskosten umgehen?
In den meisten Fällen kann die Bestattung aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt werden. Reicht dieser jedoch nicht aus, ermöglicht die Erbenhaftung auch die Heranziehung vom Eigenvermögen der Erben. Viele Erbberechtigte entscheiden sich dann dafür, das Erbe auszuschlagen.
Sind Bestattungskosten vorrangig?
Zur Begleichung der anfallenden Bestattungskosten hat der Bestattungspflichtige vorrangig den Nachlass zu verwenden. Ihm ist, so das Sozialgericht, auch zuzumuten, die erforderlichen Kosten der Bestattung aus dem Nachlass zu tragen. …
Was ist die Kostentragungspflicht einer Bestattung?
Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war.
Kann der Erbe für die Bestattungskosten nicht aufkommen?
Kann der Erbe für die Bestattungskosten nicht aufkommen, so wird die Kostentragungspflicht weitergereicht. Gleiches gilt etwa auch, wenn kein Erbe vorhanden ist. Folgende Personen oder Institutionen können dann für die Kosten der Bestattung in Haftung genommen werden:
Wie entstehen die Kosten für die Bestattung?
Die Kosten für die Bestattung entstehen dem Grunde nach mitunter ebenfalls dem Verstorbenen. Sie fallen also als Verbindlichkeit in den Nachlass. Sind Erben vorhanden, die das Erbe auch nicht ausschlagen, so müssen diese damit auch die Bestattungskosten tragen.
Wie können sie die Kosten der Bestattung tragen?
Sie können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenen Mitteln tragen. Die Kosten sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen. Sie müssen die Übernahme der Bestattungskosten schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort können Sie sich auch beraten lassen und den Antrag ausfüllen.