Wie kann man den legalen Aufenthalt in Mexiko überprüfen?
Personenkontrollen zur Überprüfung des legalen Aufenthalts in Mexiko sind häufig, daher sollte man jederzeit eine Kopie von Pass und Touristenkarte plus Zahlungsbeleg/bzw. Flugticket mit sich führen. Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise (z.B. am Flughafen) gegen Gebühr (s.o.) eine neue Karte erworben werden.
Kann man mit mexikanischen Kindern nach Mexiko reisen?
Auch wenn sie mit einem deutschen Pass nach Mexiko eingereist sind, haben sie in Mexiko eigentlich keinen Touristenstatus, was bei der Ausreise ohne mexikanischen Pass zu Problemen führen kann. Eltern, die mit mexikanischen Minderjährigen reisen, sind überdies verpflichtet, ein Original der Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen.
Wie verschlechtert sich die Sicherheitslage in Mexiko?
Die Sicherheitslage in weiten Teilen Mexikos verschlechtert sich stetig. Es mehren sich bewaffnete Auseinandersetzungen krimineller Banden in verschiedenen Landesteilen Mexikos, inzwischen auch häufiger an Reisezielen internationaler Touristen.
Wie sollten Freiwilligendienste in Mexiko geplant werden?
Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen von etablierten Programmen wie „kulturweit“ „weltwärts“ oder „IJFD“ geplant werden. Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten.
Wie lange wird die Aufenthaltskarte ausgestellt?
Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt. Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz.
Was ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige?
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR – Ausstellung. Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.
Wie können sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter ‚Weiterführende Informationen). Zwischen dem Familienangehörigen und dem EU-/EWR-Bürger muss in Berlin eine familiäre Lebensgemeinschaft bestehen.