Wie kann man eine Marke anmelden?

Wie kann man eine Marke anmelden?

Eine Marke für den deutschen Markt melden Unternehmer immer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Die Anmeldung der Marke erfolgt: Über ein Onlineformular. Per Post mit einem schriftlichen Formular.

Wie lange dauert es eine Marke anmelden?

Da die Frist immerhin drei Monate beträgt, müssen Sie bei einer Unionsmarke mit einer längeren Bearbeitung rechnen. In der Regel werden von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke ca. 8 Monate vergehen. Auch wenn der Markenschutz von der Eintragung abhängig ist, kommt dem Anmeldezeitpunkt eine Bedeutung zu.

Was sind die wichtigsten Tipps zur Markenanmeldung?

Die wichtigsten Tipps zur Markenanmeldung. Nehmen Sie die Anmeldung der Marke rechtzeitig vor, wählen Sie einen phantasievollen Namen, nutzen Sie die richtige Markenart und sparen Sie nicht bei der Recherche und Vorprüfung. Dieser einmalige Aufwand erspart Ihnen späteren rechtlichen Ärger – der Streitwert einer Abmahnung kann bei 50.000,- € liegen.

Was sind die rechtlichen Folgen für eine ähnliche Marke?

Stellt sich aber im Nachhinein heraus, dass es eine ähnliche Marke bereits gibt, sind die rechtlichen Folgen für Sie möglicherweise drastisch: Es drohen ein Widerspruchsverfahren oder ein sehr kostenintensives Abmahn- und Klageverfahren. Zu Deutsch: Ihr Markenrecht kann gelöscht werden und zudem wird es teuer.

Wie muss eine Marke in Deutschland angemeldet werden?

Soll eine Marke in Deutschland angemeldet werden, müssen eine Reihe von Unterlagen beim DPMA eingereicht werden. Welche das sind, können Sie unter dem folgendem Link nachschauen. Da es sich um ein streng formalisiertes Verfahren handelt, muss die Anmeldung fehlerfrei erfolgen, da das DPMA ansonsten keine Eintragung der Marke durchführen wird.

Was ist eine eingetragene kennzeichnungskräftige Marke?

Im Grundsatz ist eine eingetragene kennzeichnungskräftige Marke um so wertvoller, je stärker sie sich am Markt bei der Zielgruppe etabliert habt. Neu eingetragene Marken können bspw. in einer Bilanz als Vermögenswert geführt werden, wobei dieser Wert zunächst die Kosten für die Eintragung einschließlich etwaiger Nebenkosten umfasst.

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