Wie kann man einen Behinderten kündigen?
Schwerbehinderte sind nicht unkündbar, aber durch ein formales Verfahren vor Ausspruch einer Kündigung besonders geschützt. Der besondere Kündigungsschutz gilt für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellten Personen. Der Arbeitgeber muss das Integrationsamt vor Ausspruch der Kündigung um Zustimmung bitten.
Wie lange Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung?
Das SGB IX sieht eine 4-wöchige Mindestkündigungsfrist für schwerbehinderte Arbeitnehmer vor (§ 169 SGB IX). Da es sich um eine gesetzliche Vorschrift mit zwingendem Charakter handelt, können für schwerbehinderte Arbeitnehmer kürzere Kündigungsfristen wirksam nicht vereinbart werden.
Was prüft das Integrationsamt bei einer Kündigung?
Das Integrationsamt prüft vielmehr im Grunde nur, ob die beabsichtigte Kündigung ihren wahren Grund zumindest mittelbar in der Behinderung hat. Spielt die Behinderung für den Kündigungsentschluss keine Rolle, wird der schwerbehinderte Mensch wieder genauso behandelt, als ob er nicht behindert wäre.
Was macht das Integrationsamt?
Prävention und Kündigungsschutz Das Integrationsamt ist für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Es entscheidet über die Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung. Es kann aber auch schon im Vorfeld helfen, eine Kündigung zu vermeiden.
Haben Schwerbehinderte eine längere Kündigungsfrist?
Ist die Kündigung von Schwerbehinderten unzulässig?
Kündigungen von Schwerbehinderten sind grundsätzlich unzulässig, wenn die Zustimmung des Integrationsamtes fehlt. Verstößt eine Kündigung wegen formaler oder inhaltlicher Fehler gegen die Anforderungen des allgemeinen Kündigungsschutzes, ist sie ebenfalls unwirksam. Der rechtliche Schutz besteht auch während der Corona-Krise.
Ist die Kündigung eines Schwerbehinderten in der Probezeit abhängig?
Kündigung Schwerbehinderter in der Probezeit. Grundsätzlich ist also die Kündigung eines Schwerbehinderten von der Zustimmung des Integrationsamtes abhängig. Jedoch enthält das Gesetz einige Ausnahmen.
Was ist der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen?
Der besondere Kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte Menschen mit einer Behinderung von 30 oder 40 GdB.
Was muss der Arbeitgeber bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers tun?
Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die Behindertenvertretung im Unternehmen einbeziehen. Er oder sie muss dies aber nicht unverzüglich tun. Auch wenn der Arbeitgeber die Behindertenvertretung später informiert, macht das die Kündigung des schwerbehinderten Beschäftigten nicht unwirksam.