FAQ

Wie kann man FSJ anbieten?

Wie kann man FSJ anbieten?

Jeder Träger wählt geeignete Einsatzstellen für das FSJ aus. Er nimmt die Bewerbungen der Freiwilligen entgegen. Ihm obliegt die Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Allerdings kann man seine Bewerbung für das FSJ auch bei der Einsatzstelle abgeben.

Wie sind die Arbeitszeiten im FSJ?

Die Arbeitszeit beläuft sich in der Regel auf 38,5 Stunden wöchentlich. Manche Träger verlangen eine flexible Anpassung an die entsprechenden Arbeitsfelder, die Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste erfordern. Freiwillige über 27 Jahren können am BFD auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden teilnehmen.

Bei welchen Organisationen kann man ein FSJ machen?

Das FSJ kann man in sozialen Einrichtungen machen, z.B. in Kindertagesstätten, Behindertenheimen oder in Altenpflegeeinrichtungen. Das FSJ Kultur kann man in kulturellen Einrichtungen machen, z.B. in Jugendkulturzentren, Musikschulen, Theatern oder Museen.

Wann bekommen FSJler Geld?

Die Fragen sind wie folgt zu beantworten: Ein Entgelt bekommt der FSJ-ler nicht, denn er steht in keinem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Er arbeitet ehrenamtlich. Jedoch hat er einen Anspruch auf ein Taschengeld und viele weitere Vergünstigungen.

Wie werden die Freiwilligen freigestellt?

Die Freiwilligen* werden für die Teilnahme an Seminaren und an Bildungstagen von ihrer Tätigkeit in der Einsatzstelle freigestellt. Die Einrichtung arbeitet mit anderen Einsatzstellen und den Trägern zusammen.

Was ist eine freiwillige Einrichtung für den Freiwilligendienst?

Die Einrichtung muss eine Kultur-, Jugend-, oder Bildugseinrichtung sein, die im Freiwilligendienst eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit anbietet. In der Einrichtung gibt es eine Person, die Freiwillige* pädagogisch und fachlich begleitet. Die Freiwilligen* werden in der Einrichtung nicht als Ersatz für hauptamtliche Mitarbeiter*innen eingesetzt.

Warum werden Freiwillige im FSJ und BFD befreit?

Nach Angabe des Bundesministeriums der Justiz werden Freiwillige im FSJ und BFD von der Gebühr für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses befreit. Dieses gilt nach § 30a Abs. 1 BZRG für die Beaufsichtigung, Betreuung und den Umgang mit Minderjährigen. Ein entsprechendes Antragsformular kann beim Träger angefordert werden.

Wie wird ein Freiwilligendienst abgeleistet?

Ein Freiwilligendienst wird bei unter 27-Jährigen ganztätig abgeleistet. Die Zeit des Einsatzes orientiert sich an der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. In manchen Einsatzstellen ist die Beteiligung an Wochenend-, Nacht- oder Spätdiensten erforderlich.

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