Wie kann man mit Diskriminierung umgehen?
Seit elf Jahren gibt es die Antidiskriminierungsstelle mit Sitz in Berlin. Sie wurde ins Leben gerufen, um Personen zu unterstützen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.
Welche Folgen könnten Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz für den Täter haben?
Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann der Benachteiligte die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, kann er auf Unterlassung klagen. Ferner kann der Benachteiligte grundsätzlich Ersatz des durch die Benachteiligung entstandenen Schadens verlangen.
Wann ist eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt?
Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist eine verbotene Benachteiligung. So kann eine Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. Darunter fallen auch die sogenannten positiven Maßnahmen, das heißt Fördermaßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile zum Beispiel für Frauen.
Was regelt die Rechtsfolgen von Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Es regelt die Rechtsfolgen von Diskriminierung am Arbeitsplatz, unter der Voraussetzung, dass die Benachteiligung eine der folgenden Personengruppen betrifft und sich auf eines dieser sechs persönlichen Merkmale bezieht: Welche körperliche Beeinträchtigung stellt eine Behinderung im Sinne des AGG dar?
Ist der Arbeitgeber Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz haben oft die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend zu machen (§ 15 AGG). Hat der Arbeitgeber die Benachteiligung zu vertreten (d. h. Arbeitgeber hat selbst diskriminiert), besteht ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen materiellen Schadens (Lohnausfall).
Wie kann man eine Diskriminierung am Arbeitsplatz melden?
Liegt eine Diskriminierung am Arbeitsplatz vor, kann sich der/die Betroffene an die Personalabteilung beziehungsweise Geschäftsführung, den Betriebsrat oder Personalrat, die interne Beschwerdestelle beziehungsweise Antidiskriminierungsstelle,
Ist ein Arbeitnehmer unmittelbar von einer Diskriminierung betroffen?
Ist ein Arbeitnehmer unmittelbar von einer Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen, so kann er gegenüber seinem Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Auch bei mittelbarer Diskriminierung kann ein Anspruch auf Entschädigung erwachsen.