Wie kann man sich gegen die Telekom wehren?
030 – 224 80 500 ist das Beschwerdetelefon erreichbar, Postalisch lautet die Anschrift Bundesnetzagentur, Servicebereich Telekommunikation, Postfach 8001 53 105 Bonn. Achtung: die Bundesnetzagentur ist nur für die Überwachung der Leistungen der Telekom zuständig.
Wie kann ich mich bei der Telekom beschweren?
0800 3301000
Deutsche Telekom/Kundenservice
Wo kann ich mich schriftlich bei der Telekom beschweren?
Schriftlich adressieren Sie diesen an: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn. Als Betreff sollte „Vorstandsbeschwerde“ lauten. Damit stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrer Beschwerde auch wirklich den Vorstand erreichen. Dabei empfiehlt es sich, dass Sie Ihre Beschwerde per Einschreiben verschicken.
Ist ein Vertrag dann „gut“?
Es ist aber klar, dass ein Vertrag erst dann „gut“ wird, wenn die Parteien diejenigen Inhalte, die wichtig werden können, auch in diesem Vertrag geregelt haben – denn in den Vertrag schaut man im Zweifel als erstes hinein wenn es Fragen gibt und dann ist es hilfreich, wenn man hier fündig wird.
Wie wird ein Vertrag geschlossen?
Wie wird ein Vertrag geschlossen? Verträge können grundsätzlich mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Manchmal jedoch ist eine besondere Form erforderlich – so ist z.B. beim Erwerb eines Grundstücks oder der Gründung einer GmbH nach deutschem Recht die notarielle Beurkundung erforderlich.
Welche Vertragsbestandteile muss ein Kaufvertrag beinhalten?
Jeder Vertrag muss mindestens die wesentlichen Vertragsbestandteile beinhalten. Bei einem Kaufvertrag sind das beispielsweise: Kaufgegenstand, Preis, und die Parteien, also Käufer und Verkäufer. Es ist wichtig zu verstehen, dass es weiterer Regelungen grundsätzlich nicht bedarf.
Ist der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen?
Verträge können grundsätzlich mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Manchmal jedoch ist eine besondere Form erforderlich – so ist z.B. beim Erwerb eines Grundstücks oder der Gründung einer GmbH nach deutschem Recht die notarielle Beurkundung erforderlich. Wird diese Form nicht beachtet, ist der Vertrag unwirksam!