Wie kann man sich von der Steuererklärung befreien lassen?
Warum gibt es überhaupt eine Befreiung? Grundsätzlich ist bei Arbeitnehmern, welche über keine weiteren Einnahmen außer ihrem Arbeitslohn verfügen, die Einkommensteuer bereits durch den Lohnsteuereinbehalt abgegolten. Oft gibt es in diesen Fällen keine Nachzahlung oder Erstattung bei Abgabe einer Steuererklärung.
Wann muss ich keine Steuererklärung mehr abgeben?
Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Jahr 2019 lag dieser Grundfreibetrag bei 9.408 Euro für Singles und 18.816 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.
Wo bekomme ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Die NV-Bescheinigung müssen Sie beim Finanzamt mit dem „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“ (NV 1 A) beantragen. Das Formular erhalten Sie im Service-Center Ihres Finanzamts.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt?
Geringverdiener haben mit Hilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen.
Wer kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?
Steuerzahler bzw. Verbraucher, deren Einkommen niedriger ist als der Grundfreibetrag, können eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Der Verbraucher muss in diesem Fall keine Einkommensteuer bezahlen und keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Was ist der Einkommensteuersatz?
Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer ist von der Höhe der erzielten Einkünfte abhängig. Ab einem Jahreseinkommen von 9.408 Euro liegt der Eingangssteuersatz bei 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz ist für Einkommen ab 57.052 Euro mit 42 Prozent festgelegt worden.
Wie sind die bei der Einkommensteuer gestaffelt?
Der Einkommensteuertarif ist in Deutschland progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass bis zum Grundfreibetrag (bei Ledigen 2020: 9.408 Euro) der Grenzsteuersatz 0% beträgt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.409 Euro steigt der Grenzsteuersatz mit 14% je nach Höhe des Einkommens stetig an.