Wie kann man sich vor Gericht als Ubersetzer Vereidigen?

Wie kann man sich vor Gericht als Übersetzer Vereidigen?

Um vereidigte Übersetzer zu werden, müssen Sie natürlich mindestens eine Fremdsprache perfekt beherrschen. Idealerweise absolvieren Sie eine Ausbildung zum professionellen Übersetzer: Universitätsausbildung auf dem Niveau Bac+5 (Master in Fremdsprachen) oder eine Fachschule.

Was ist ein vereidigter Übersetzer?

Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben.

Was ist der Unterschied zwischen Beeidigt und vereidigt?

Und die Antwort lautet: Es gibt keinen Unterschied zwischen einem „vereidigten“, „beeidigten“ und „ermächtigten“ Übersetzer. Alle diese Bezeichnungen laufen auf dasselbe hinaus.

Was ist das zuständige Gericht für einen Pfändungsbeschluss in Forderungen?

Das zuständige Gericht für einen Antrag auf einen Pfändungsbeschluss zur Vollstreckung in Forderungen ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht (vgl. §§ 1, 13, 764 Absatz 1, 802, 828 ZPO in Verbindung mit §27 Gerichtsverfassungsgesetz [ GVG] und § 7 Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB ]).

Ist der Pfändungsbeschluss ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung?

Da der Pfändungsbeschluss ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung ist, müssen zunächst die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen: Antrag, Titel, Klausel, Zustellung (vgl. §§ 704 ff. Zivilprozessordnung [ ZPO ]).

Ist die Aufhebung eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses gesetzlich vorgesehen?

Die Aufhebung eines einmal erlassenen gerichtlichen Pfändungsbeschlusses ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen. Grundsätzlich besteht die Konto- oder Lohnpfändung so lange, bis alle Schulden gegenüber dem Gläubiger beglichen sind.

Ist die Pfändungsgrenze gesetzlich geschützt?

Wichtig ist zudem, dass der Schuldner durch die Pfändungsgrenze nur dann geschützt wird, wenn er sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (auch: P-Konto) umgewandelt hat. Die Aufhebung eines einmal erlassenen gerichtlichen Pfändungsbeschlusses ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen.

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