Wie kann man Verpflichtungserklärung machen?
Privateinladerinnen/Privateinlader können sich direkt an die für ihren Hauptwohnsitz zuständige Landespolizeidirektion wenden, um dort eine so genannte – kostenfreie – Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) abzugeben. Es wird empfohlen, die zuständige Fremdenpolizeibehörde vorab telefonisch zu konsultieren.
Was ist die Verpflichtungserklärung?
Was beinhaltet eine Verpflichtungserklärung? Ihre Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers, für den Sie sich verpflichten, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit.
Wie hoch muss das Einkommen sein um eine Verpflichtungserklärung zu bekommen?
Reicht ein Einkommen alleine nicht aus, können sich Ehegatten zusammen verpflichten, wenn ein Einkommen einen Betrag von 1.330 € übersteigt. In diesem Fall sind stets zwei Verpflichtungserklärungsformulare auszufüllen.
Wer kann eine Verpflichtungserklärung machen?
Eine Verpflichtungserklärung kann nur abgeben, wer über ausreichende eigene Einkünfte oder über ausreichendes Vermögen verfügt und ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Sollte das Einkommen einer Person nicht ausreichend sein, kann bei Ehepaaren das Einkommen der Ehegattin bzw.
Wie lange dauert die Verpflichtungserklärung?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung meines Gastgebers/Einladers gültig? Die Botschaft akzeptiert Verpflichtungserklärungen– in der Regel – bis zu 6 Monaten nach Ausstellung.
Warum braucht man eine Verpflichtungserklärung?
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs.
Wie viel Einkommen für Einladung Ausländer?
Diese beträgt bei Erwachsenen 2.500 € und bei Kindern 1.250 €.
Was kostet eine Einladung nach Deutschland?
Bei der Beantragung eines Visums geht es schließlich auch immer darum, dass dem Besuchsland keine Kosten entstehen! Ist dem nicht so, ist zusätzlich zur Einladung eine Verpflichtungserklärung nötig! Pro Verpflichtungserklärung nebst Einladung wird eine Bearbeitungsgebühr von 29 Euro fällig.