Wie komme ich an verschreibungspflichtige Medikamente?
Rezeptpflichtige Medikamente werden nur in Apotheken und Versandapotheken angeboten. Voraussetzung für den Kauf eines rezeptpflichtigen Medikamentes ist ein Rezept, also die „Verschreibung“ oder „Verordnung“ eines Arztes für das entsprechende Mittel.
Wann zahlt die Krankenkasse Medikamente?
Die Krankenkasse zahlt ein Arzneimittel, wenn dessen Wirkung und Sicherheit geprüft sind und es daraufhin als Arzneimittel zugelassen wurde. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Medikament in seinen Leistungskatalog aufgenommen hat.
Wer entscheidet über Verschreibungspflicht?
Entscheidungen darüber, welche Arzneimittel in Deutschland verschreibungspflichtig sind, fällt das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung. Diese Verordnungen beruhen auf den Empfehlungen eines Expertengremiums, dem beim BfArM angesiedelten Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht.
Wer legt Verschreibungspflicht fest?
Die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln reguliert in Deutschland, welche Arzneimittel von Apotheken nur auf Vorlage eines durch einen Arzt, Tierarzt oder Zahnarzt ausgestellten Rezepts abgegeben werden dürfen. Außerdem legt sie fest, welche Angaben ein Rezept enthalten muss.
Werden Medikamente von der Krankenkasse bezahlt?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür, der Versicherte trägt einen Teil davon als Zuzahlung mit. Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro.
Ist rezeptpflichtig gleich verschreibungspflichtig?
Was sind verschreibungspflichtige (rezeptpflichtige) Arzneimittel? Neu eingeführte Arzneimittel und alle stark wirksamen Arzneimittel sind verschreibungspflichtig (rezeptpflichtig). Welche Wirkstoffe der Verschreibungspflicht unterliegen, bestimmt die Arzneimittelverschreibungsverordnung.
Was bedeutet nicht apothekenpflichtig?
Auf der Arzneimittelpackung ist zur Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ aufgedruckt, wenn das Arzneimittel ohne Rezept in Apotheken erhältlich ist. Ist das Arzneimittel außerdem rezeptpflichtig, so ist die Packung nicht mit „apothekenpflichtig“, sondern mit „verschreibungspflichtig“ gekennzeichnet.
Wie bekomme ich rezeptpflichtige Medikamente im Ausland?
Sollten Sie während Ihres Urlaubs Medikamente benötigen, stellt Ihnen der Arzt ein Rezept aus. Legen Sie dies zusammen mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte in der Apotheke vor.