Wie komme ich aus einem gemeinsamen Konto raus?
Ein gemeinsames Konto auflösen, können Sie jederzeit in Ihrer Vertragsbank. Hierzu bedarf es jedoch der Zustimmung beider Ehepartner. Mit einer entsprechenden Vollmacht oder bei einem gemeinsamen Termin können Sie das Konto dann auflösen oder in ein Einzelkonto umwandeln lassen.
Welches Konto für Ehepaar?
Viele Paare entscheiden sich für ein gemeinsames Konto in Form eines so genannten „Oder-Kontos“. Hier kann jeder Kontoinhaber grundsätzlich ohne Mitwirkung des anderen über das Konto und Depot verfügen. Zu beachten ist: Die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften gesamtschuldnerisch.
Wer hat Anspruch auf das gemeinsame Konto bei der Scheidung?
Gemeinsames Konto bei Scheidung – wer hat Anspruch? Haben die Eheleute getrennte Bankkonten, stellen sich in der Regel keine besonderen Herausforderungen. Das Girokonto und das auf ihm befindliche Geld gehört dem Ehegatten, der den Kontovertrag mit der Bankgesellschaft abgeschlossen hat. Gemeinschaftskonto bei Scheidung – wem gehört was?
Wie ist das gemeinsame Girokonto aufzuteilen?
Wie ist gemeinsames Konto oder Sparbuch bei Trennung oder Scheidung aufzuteilen? Im Unterschied zum Einzelkonto haben beim gemeinsamen Girokonto beide Ehegatten den Vertrag mit der Bank geschlossen, so dass er auch nur gemeinschaftlich gekündigt werden kann.
Wer hat Zugriff auf das gemeinsame Konto nach der Trennung?
Eingehende Zahlungen auf ein gemeinsames Konto nach der Trennung gehören in der Regel demjenigen, an den die Zahlungen namentlich geleistet wurden bzw. der diese selbst leistete. Da auch nach der Trennung beide Zugriff auf das Konto haben, können Sie theoretisch auch beide darüber verfügen.
Was sollten sie bei gemeinsamen Konten beachten?
Lesen Sie im Folgenden, was Sie bei gemeinsamen Konten nach einer Trennung beachten sollten. Rein rechtlich gesehen, steht jedem der beiden Miteigner die Hälfte des Gemeinschaftskontos nach der Scheidung zu. Zur Auflösung eines gemeinsamen Kontos, bedarf es der Zustimmung beider Ehepartner.