Wie komme ich nach einer privaten Krankenversicherung wieder in eine gesetzliche?
Eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur in Ausnahmefällen möglich. Angestellte müssen ihr Bruttoeinkommen dafür unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro (Stand 2021) senken. Selbstständige müssen im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln.
Können Kinder von der privaten in die gesetzliche KV wechseln?
Das Kind darf von der PKV in die GKV wechseln, wenn das Einkommen des privat versicherten Hauptverdieners dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt oder anhaltend niedriger ist als das Einkommen des anderen Ehegatten.
Was passiert wenn ich über die Beitragsbemessungsgrenze komme?
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) von 64.350 Euro (2021) überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Bis wann hat man Anspruch auf Familienversicherung?
Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung? Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die genannten Grenzen. Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze von 23 Jahren.
Ist die Arbeitsagentur selbstständig bei ihrer Krankenversicherung versichert?
In diesem Fall nimmt die Arbeitsagentur Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf. Der Arbeitgeber meldet Sie selbstständig bei der Sozialversicherung ab. Nun gibt es aber natürlich auch ein paar Ausnahmen, und zwar dann, wenn Sie zum Beispiel in einer privaten Krankenversicherung versichert sind.
Wie kommen sie aus der freiwilligen Krankenversicherung heraus?
Aus dieser „freiwilligen“ Krankenversicherung kommen Sie nur heraus, falls Sie eine „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ nachweisen können, also falls Sie privat krankenversichert sind und die Beendigung der freiwilligen Versicherung rechtzeitig beantragen.
Sind sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Wenn Sie aus dem Arbeitslosengeld I, aus dem Krankengeld oder direkt aus dem Beschäftigungsverhältnis mit gesetzlicher Krankenversicherung in das Arbeitslosengeld II (Hartz VI) wechseln, dann sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V.
Sind sie freiwillig versichert in ihrer bisherigen Krankenversicherung?
Hierbei können Sie als freiwillig Versicherter in Ihrer bisherigen Krankenversicherung bleiben oder Sie suchen sich eine private Krankenversicherung. Waren Sie während Ihres Angestelltenverhältnisses privat versichert, dann müssen Sie natürlich Ihrer Krankenversicherung ebenfalls Bescheid geben.