Wie kommt die Mutter mit Kind in die Praxis?
Die Mutter (gesetzlich versichert) kommt mit Kind in die kieferorthopädische Praxis. Die Praxis schreibt einen Behandlungsplan (Kasse) und einen Zusatzplan (Privat). Die Mutter unterschreibt die Zuzahlungsleistungen und den Kassenplan. Die Kinder sind aber beim Vater versichert, leben aber bei der Mutter.
Welche Patientenverfügung hat meine Schwester für sich behalten?
Eine Patientenverfügung, nach der ich für meine Mutter sorgen sollte und lange vorher ausgestellt war (von meiner Schwester, meiner Mutter und mir unterschrieben) hat meine Schwester für sich behalten. Möglicherweise wird sie die Existenz auch abstreiten.
Wie werden die Regelungen für Mütter am Arbeitsplatz verständlicher?
Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.
Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig für Schwangerschaft und Mutterschutz?
Ansprechpartner zu Fragen zum Mutterschutz ist Ihre Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Sie finden Sie beim Bundesfamilienministerium. Bei weiteren Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Mutterschutz helfen Ihnen: zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft: Ihre Krankenkasse,
Wie haften beide Eltern für den Unterhalt?
Lebensjahr eines Kindes haften immer beide Eltern für den Unterhalt. Das gilt unabhängig davon, wo das Kind lebt. Lebt es also noch im Haushalt des Vaters und sieht die Mutter besuchsweise, dann haften Mutter und Vater. Lebt das Kind im Haushalt der Mutter und sieht den Vater besuchsweise, haften ebenfalls beide Eltern.
Wie sind die Haftungsanteile der Eltern zu berücksichtigen?
Haftungsanteile der Eltern ist das Kindergeld insofern zu berücksichtigen, als es einem volljährigen Kind alleine zustehen soll. Es wird also nicht, wie bei minderjährigen Kindern noch, auf den Unterhaltsbetrag hälftig angerechnet, den ein unterhaltspflichtiger Elternteil bezahlen soll.
Ist eine Unterschrift beider Eltern zulässig?
Eine Unterschrift beider Eltern ist immer zulässig und sinnvoll. Lediglich bei alleinigem Sorgerecht kann nicht auf eine zweite Unterschrift bestanden werden. Darf die Mutter allein entscheiden, dass sie die Zusatzleistung und die damit verbundene Zuzahlung von 50 € pro Monat für das gemeinsame Kind möchte.