Wie kommt es zu Erdrutschen?

Wie kommt es zu Erdrutschen?

Ist der Hang von Pflanzen bewachsen, sorgen die Wurzeln für mehr Halt. Wächst auf dem Hang nichts oder wurden Bäume gerodet, fehlen die Wurzeln, die den Boden festhalten. Dann kommt leichter zu einem Erdrutsch. Ein Erdrutsch kann unterschiedlich aussehen: Der ganze Hang kann auf einer großen Fläche abwärts rutschen.

Was kann man gegen Erdrutsche tun?

Schutzmassnahmen vor Erdrutschen Rutschgefährdete Hänge sichern (tief wurzelnde Bäume und Sträucher pflanzen). Rutschgefährdete Hänge mit «Erdnägeln» oder Holzkonstruktionen (Holzkästen) sichern. Meteorwasser abführen (Drainage des Hanges). Hangverbauung mit Anker vorsehen.

Wie kann man Muren verhindern?

Eine zentrale Maßnahme bei Murenereignissen ist nach Expertenmeinung die Evakuierung: „Eine Mure kann man nicht aufhalten. Die Menschen in Sicherheit zu bringen, muss oberste Priorität haben“, so Steixner. Daher sei es wichtig die Katastrophenpläne zu aktualisieren und Evakuierungspläne auszuarbeiten.

Wer zahlt bei Erdrutsch?

Schäden, die durch einen Erdrutsch entstehen, zählen in der Gebäudeversicherung zu den Natur- beziehungsweise Elementargefahren. Info: Wird ein Erdrutsch durch einen versicherten Leitungswasserschaden verursacht, ist der Schaden über den Grundschutz der Versicherung abgedeckt.

Wo treten Erdrutsche auf?

Beispiele für Erdrutsche

Typ Datum Ort
Erdrutsch 20. Dezember 2015 Shenzhen, Gewerbegebiet Neu-Guangming, China
Erdrutsch 25. Dezember 2015 Kachin-Staat, Myanmar
Erdrutsch 16. Mai 2015 Salgar, Kolumbien
Erdrutsch 24. Juni 2017 Xinmo, Diexi, Sichuan, China

Wann war der letzte Erdrutsch?

Liste

Datum Opfer Beschreibung
21. November 2015 mind. 115 Tote Erdrutsch auf einem künstlichen Berg mit dem Aushub eines Jade-Bergwerks
19. Juni 2016 31 Tote Starke Regenfälle verursachen eine Schlammlawine
18. Januar 2017 29 Tote, 6 Verletzte Lawine
31. März 2017 283 Tote, 400 Vermisste Schlammlawine nach heftigen Regenfällen

Wer zahlt bei Naturkatastrophen?

Zur richtigen Absicherung gegen alle oben genannte Naturkatastrophen ist der Einschluss einer Elementarschadenversicherung in die Wohngebäudeversicherung und in die Hausratversicherung Voraussetzung.

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