Wie kommt es zu Kindesmissbrauch?
Sicherlich spielen lebensgeschichtliche Faktoren eine Rolle. Heute weiß man, dass viele Täter und Täterinnen in ihrer Kindheit schlagende Gewalt, Vernachlässigung, Demütigung, Ohnmacht oder in einigen Fällen auch sexuelle Gewalt erlebt haben.
Was sagt das Gesetz zu Cybergrooming?
In Deutschland ist Cybergrooming als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei unter 14-Jährigen Personen nach § 176 StGB verboten. Es können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhangen werden, wenn über das Internet auf das Kind eingewirkt wird.
Was kann man gegen Cybergrooming machen?
Die besten Tipps lauten daher:
- Augen auf! Gegen ein nettes Online-Gespräch ist nichts einzuwenden – aber niemals blind.
- Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Sehr sparsam sein mit persönlichen Daten, Bildern oder Videos.
- Zu schön, um wahr zu sein!
- Genug ist genug!
- Zusammen stark sein!
- Zur Not zur Polizei!
Wie merkt man dass ein Kind sexuell missbraucht wird?
Mögliche Symptome bei missbrauchten Kindern im Alltag …
- Sie klammern sich stark an die Bezugsperson/Mutter.
- Sie wollen nicht mehr allein zu Hause bleiben.
- Sie wollen nicht mehr allein schlafen.
- Sie haben Schlafstörungen und Albträume.
- Sie zeigen plötzliche Verhaltensänderungen.
Wer sind die Täter Kindesmissbrauch?
Die Täter sind Erwachsene, aber auch ältere und deutlich weiter entwickelte Kinder und Jugendliche, nicht immer, aber überwiegend männlichen Geschlechts und oft aus dem sozialen Nahraum des Kindes.
Was sagt das Gesetz zum Thema Cybermobbing?
In Deutschland gibt es kein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing. Die Gesetze, die im echten Leben gelten, gelten selbstverständlich auch für das virtuelle Leben: Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede, Drohung, Erpressung, Nötigung und jede Verletzung des Persönlichkeitsrechts können verfolgt und geahndet werden.