Wie kommt mein Foto auf die e-card?
Die Fotoregistrierungsstelle kann durch Eingabe des Codes das Foto abrufen und als Foto für die e-card speichern. Die Versicherten müssen trotzdem persönlich zur Fotoregistrierungsstelle kommen und dabei die alte e-card, einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis vorzeigen.
Wann bekomme ich Ecard mit Foto?
Ab 1.1
Ist die e-card mit Foto ein Ausweis?
Jänner 2020 haben ab diesem Zeitpunkt neu ausgegebene oder ausgetauschte e -cards ein Lichtbild. Dies gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das Lichtbild muss die Karteninhaberin/den Karteninhaber erkennbar zeigen, ist in schwarz-weiß gehalten und so groß wie jenes am Personalausweis.
Wann bekomme ich neue e-card?
Wenn das Ablaufdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der e-card) erreicht ist und weiter Versicherungsschutz besteht, erhalten Sie automatisch eine neue e-card.
Wie kann ich eine neue E-Card beantragen?
Bringen Sie Ihre e-card in das nächstgelegene Kundenservice. Dort wird geprüft, ob die Karte noch verwendet werden kann. Wenn die e-card nicht mehr funktioniert, wird eine neue angefordert. Sie erhalten diese dann innerhalb weniger Tage zugestellt.
Wie komme ich zu einer E-Card?
Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto verfügbar ist. Wenn Sie einen österreichischen Reisepass, österreichischen Personalausweis, österreichischen Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters besitzen, müssen Sie nichts tun und erhalten automatisch Ihre e-card.
Wie komme ich zu einer neuen e-card?
Wo bestellt man eine neue E-Card?
Sie können dies entweder telefonisch in Ihrer BVAEB-Kundendienststelle bzw. bei der e-Card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif – daher die erste Null nie weglassen) oder mit dem nebenstehenden Formular „e-Card Bestellung“ tun.
Was tun wenn die E-Card abgelaufen ist?
Innerhalb der fünfmonatigen Übergangsfrist sind Arztbesuche noch mit der alten e-card oder alternativ mit Versicherungsnummer und Lichtbildausweis möglich. Wird innerhalb der fünfmonatigen Frist kein Foto registriert, kann keine neue e-card ausgestellt werden und die alte e-card wird gesperrt.
Wie lange wartet man auf die E-Card?
Am besten 3 bis 4 Monate bevor die aktuelle Karte abläuft. Beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch wird die Person darüber informiert, dass ein Foto gebracht werden muss. Innerhalb der gesetzlich geregelten Übergangsfrist von 90 Tagen können Leistungen dann noch ohne bzw.