FAQ

Wie konnen Familienangehorige sich in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern?

Wie können Familienangehörige sich in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern?

Familienangehörige (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) können sich unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichern, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben – gleiches gilt auch für die Pflegeversicherung. Günstige Krankenkasse in Ihrer Region finden!

Ist das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert?

Abhängig davon, ob die Eltern in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, wird das Kind dort mitversichert. Bei unverheirateten Paaren und Alleinerziehenden wird das Neugeborene stets über die gesetzlich krankenversicherte Mutter beitragsfrei mitversichert.

Ist die gesetzliche Krankenversicherung kostenlos mitversichert?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für viele Familien besonders günstig, denn Kinder, auch Stief- und Pflegekinder, sind kostenlos mitversichert. Auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert.

Wie kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll sein?

Werden die relevanten Bedingungen erbracht, kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) oder des Anbieters durchaus sinnvoll sein und einige Vorteile mit sich bringen: Es lassen sich Beiträge sparen und auch Leistungen optimieren. Dieser Schritt sollte allerdings gründlich vorbereitet werden.

Wie können Kinder dauerhaft familienversichert bleiben?

Behinderte Kinder können dauerhaft familienversichert bleiben, wenn sie auch als Erwachsene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die Behinderung muss dafür innerhalb der Altersgrenzen der Familienversicherung eingetreten sein. War diese Information hilfreich? Vielen Dank für Ihr Feedback.

Was sind die jährlichen Steigerungen in der privaten Krankenversicherung?

Die jährlichen Steigerungen der Gesamt­verwaltungs­kosten sind zwar spürbar, bezogen auf die Versicherten­zahlen jedoch minimal. Grundsätzlich gilt: Die Verwaltungskosten in der privaten Krankenversicherung sind im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung geringer.

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