Wie konnen rechtsverbindliche Auskunfte zur Eheschliessung erteilt werden?

Wie können rechtsverbindliche Auskünfte zur Eheschließung erteilt werden?

Rechtsverbindliche Auskünfte über die im Ausland geltenden Regelungen zu einer Eheschließung können jedoch nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle.

Welche Verfahren gibt es für die Feststellung einer im Ausland geschlossenen Ehe?

Für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer im Ausland geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsbereich gibt es zudem ein freiwilliges Verfahren, das auf Antrag einer der Ehegatten beim zuständigen Familiengericht durchgeführt werden kann.

Welche Richtlinien gelten für Familien- und Ehegattennachzug?

Grundsätzlich finden sich alle Richtlinien zum Familien- und Ehegattennachzug in den Paragraphen 28 bis 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

Warum werden ausländische Heiratsurkunden akzeptiert?

Ausländische Heiratsurkunden werden von den inländischen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.

Rechtsverbindliche Auskünfte zu einer Eheschließung können Ihnen nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll.

Kann das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung bescheinigt werden?

Sobald das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung bescheinigt hat, kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein eventuell erforderliches Visum beantragt werden. Ob ein Visum zur Einreise erforderlich ist, erfahren Sie hier:

Wie erfolgt die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland?

Die erforderliche Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland erfolgt beim Standesamt am deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort eines der beiden Eheschließenden.

Ist die Ehe in solchen Fällen noch geschieden?

Obwohl die Ehe in solchen Fällen noch Bestand hat und nicht geschieden ist, entspricht es dem Wunsch des Erblassers, seinen überlebenden Partner im Erbfall nicht an seinem Vermögen teilhaben zu lassen.

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