Wie können sie das Kindergeld selbst beziehen?
Wenn Sie das Kindergeld selbst beziehen möchten, sollten Sie einen sogenannten Abzweigungsantrag („Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“) bei der zuständigen Familienkasse stellen. Der Abzweigungsbetrag kann sich von dem Kindergeldbetrag für das jeweilige Kind unterscheiden.
Wie kann das Kindergeld an einen Großelternteil gezahlt werden?
In diesem Fall können Sie der Familienkasse schriftlich mitteilen, dass das Kindergeld statt an einen Elternteil an einen der beiden Großeltern gezahlt werden soll. Damit kann sich ein höherer Kindergeldbetrag bei dem Großelternteil ergeben, wenn diesem etwa noch für Sie selbst oder für weitere eigene Kinder Kindergeld zusteht.
Wie kann das Kindergeld ausgezahlt werden?
Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Wenn Kindergeldberechtigte keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten, kann das Kindergeld an andere Personen oder Behörden ausgezahlt (Fachbegriff: abgezweigt) werden.
Wie steht der Freibetrag für Kinder zur Hälfte zu?
Auch dieser Freibetrag steht beiden Eltern grundsätzlich zur Hälfte zu. Wenn Sie ein minderjähriges Kind alleine erziehen, können Sie auf Antrag den Anteil des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Über die Gewährung der Freibeträge für Kinder entscheidet das Finanzamt.
Wie viel Kindergeld müssen sie beantragen?
Das Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Kindergeld beträgt pro Monat je 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte, sowie 250 Euro für jedes weitere Kind.
Wie viel bekommt die Mutter für das Kindergeld?
Die Mutter bekommt das Kindergeld. Da sie keine weiteren Kinder hat, beträgt es 219 Euro pro Kind, also insgesamt 438 Euro. Der Vater hat noch ein älteres Kind aus einer früheren Beziehung. Dieses Kind lebt bei seiner Mutter, die auch das Kindergeld für dieses Kind bekommt.
Was ist ein Kindergeld für ein volljähriges Kind?
Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes Kind. Gemäß § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG besteht für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, ein Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist,…