Wie können sie die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte beantragen?
Die „Aufenthaltskarte“ und die „Daueraufenthaltskarte“ müssen Sie persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde. Darüber hinaus steht das Formular für die Beantragung der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte auch zum Download bereit.
Welche Regelungen gelten für die Aufenthaltskarte?
Diese Regelungen sind die nationale Umsetzung der Art. 10 und 11 der Richtlinie 2004/38/EG (Unionsbürgerrichtlinie). Zu den Einzelheiten der europarechtlichen Grundlagen → Aufenthaltskarte . Die Aufenthaltskarte ist kein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, sondern gründet sich auf das Freizügigkeitsgesetz/EU.
Was ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige?
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR – Ausstellung. Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.
Wie muss die Frage nach dem Aufenthaltstitel gestellt werden?
Die Frage nach dem Aufenthaltstitel muss bei der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Mit der richtigen Herangehensweise geht die Bearbeitung des Antrags schneller. Unbefristeter Aufenthaltstitel für Deutschland: Erlaubnis zum Daueraufenthalt?
Was ist die Rechtsgrundlage der Aufenthaltskarte?
Rechtsgrundlage der Aufenthaltskarte sind die Art. 10 und 11 der Richtlinie 2004/38/EG (Unionsbürgerrichtlinie). Die Richtlinie gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie gilt nicht in der Schweiz.
Ist die Aufenthaltskarte für fünf Jahre gültig?
In Umsetzung von Art. 11 Abs. 1 der UnionsbürgerRL „soll“ die Aufenthaltskarte für fünf Jahre gültig sein. Die Soll-Regelung des § 5 FreizügigG/EU lässt Raum in Fällen einer Atypik und schließt eine kürzere Gültigkeitsdauer nicht aus.
Was sind Aufenthalter und Aufenthalter in der Schweiz?
Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung) Aufenthalter und Aufenthalterinnen sind ausländische Personen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
Wie können sie mit der neuen Aufenthaltskarte ins Ausland reisen?
Wenn Sie vor Ausstellung der neuen Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ins Ausland reisen möchten: Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen. Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten.
Was ist eine Aufenthaltskarte für Angehörige von Personen mit EWR?
Die Aufenthaltskarte dokumentiert das Niederlassungsrecht für Angehörige von Personen mit EWR – oder Schweizer Staatsangehörigkeit, die aus einem Drittstaat kommen. Sie müssen die Aufenthaltskarte persönlich beantragen. Dazu brauchen Sie die erforderlichen Unterlagen und das ausgefüllte Antragsformular.
Wie können sie mit ihrer Aufenthaltskarte umziehen?
Ihre Familienangehörigen können mit ihrer Aufenthaltskarte in ein anderes EU-Land reisen, aber wenn sie in ein anderes EU-Land umziehen möchten, müssen sie im neuen Gastland eine weitere Aufenthaltskarte beantragen. Und so lange sie von Ihnen abhängig sind, müssen Sie mit ihnen umziehen.