Wie können sie eine Immobilie in Spanien erwerben?
Als ausländischer Bürger eines EU-Mitgliedstaates können Sie ohne Probleme eine Immobilie in Spanien erwerben. Allerdings wird beim Kauf spanisches Recht angewandt. Anders als im deutschen Recht begründet beispielsweise nicht der Eintrag im Grundbuch sondern der Abschluss des Kaufvertrags das Eigentum an der Immobilie.
Wie kann ich mich als Ausländer in Spanien eintragen?
Die Eintragung in das Register bestätigt Sie als Einwohner der Gemeinde. Hinweis: Die Meldebestätigung dient nicht als Nachweis für den legalen Aufenthalt in Spanien. Dafür müssen Sie sich in das zentrale Register für Ausländer eintragen lassen. Wie Sie als EU-Bürger die Residencia in Spanien beantragen?
Warum gibt es in Spanien keinen Wohnsitz?
In Spanien gibt es die Begriffe Haupt- bzw. Zweitwohnsitz nicht, da man in Spanien nur einen Wohnsitz haben kann. Im Allgemeinen wird die Meldebestätigung bzw. der Meldezettel auch als „empadronamiento“ bezeichnet.
Ist spanisches Recht angewandt?
Allerdings wird beim Kauf spanisches Recht angewandt. Anders als im deutschen Recht begründet beispielsweise nicht der Eintrag im Grundbuch sondern der Abschluss des Kaufvertrags das Eigentum an der Immobilie.
Ist der Kaufvertrag in Spanien rechtsgültig?
Dazu benötigen Sie ein spanisches Bankkonto, für dessen Eröffnung Sie wiederum Ihre NIE vorlegen müssen. Anders als in Deutschland muss der Kaufvertrag in Spanien nicht notariell beurkundet werden. Er könnte als privater Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen werden.
Was ist ein reservierungsvertrag in Spanien?
In Spanien ist es üblich, einen Reservierungsvertrag ( contrato de arras) abzuschließen. Der Käufer zahlt eine Reservierungsgebühr und im Gegenzug verpflichtet sich der Verkäufer dazu, die Immobilie an niemand anderen zu verkaufen. Die gezahlte Gebühr wird bei Abschluss des Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet.