Wie können sie sich in einem anderen EU-Land aufhalten?
Ständiger Aufenthalt Wenn Sie sich rechtmäßig und vorbehaltlich Erfüllung der Voraussetzungen 5 Jahre lang ununterbrochen in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, erwerben Sie automatisch das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten. Das bedeutet, dass Sie sich in dem Land so lange aufhalten können, wie sie möchten.
Ist der Besuch länger als sechs Wochen zulässig?
Dauert hier der Besuch länger als sechs Wochen am Stück, ist dies zulässig und kann von Vermietern in der Regel nicht untersagt werden. Allerdings sollten Mieter den längerfristigen Besuch dem Vermieter schriftlich mitteilen. Eine Überbelegung der Wohnung darf es nicht geben.
Wie können sie mit dem Besuchervisum in die USA reisen?
Mit dem Besuchervisum können Sie aus touristischen, kommerziellen oder medizinischen Gründen in die USA reisen. Sie können die berühmtesten Touristenattraktionen der Vereinigten Staaten besuchen und Amerikaner treffen, die in Ihrem Herkunftsland künftig berufliche Rückkehrer sein werden.
Wie lange kann ein Besuch in einer Wohnung übergehen?
Im Mietrecht kann Besuch in einem Mitbewohner oder Untermieter übergehen, wenn dieser dauerhaft in der Wohnung zu Gast ist. Allerdings ist keine konkrete Dauer festgelegt, ab der ein Besuch in eine sogenannte Gebrauchsüberlassung übergeht.
Was ist ein wichtiger Grund für die Auswanderung?
Ein weiterer wichtiger Grund für die Auswanderung ist die Familie beziehungsweise die Partnerschaft. Viele Menschen haben einen Lebenspartner in einem anderen Land gefunden und wollen gemeinsam mit diesem eine Familie gründen.
Welche Länder sind besonders beliebt für deutsche Auswanderer?
Besonders beliebt ist dabei die Schweiz. Doch auch Österreich, Spanien und Frankreich sind beliebte Zielländer für deutsche Auswanderer. Weshalb die Deutschen besonders häufig in andere Länder Europas auswandern, liegt auf der Hand.
Wenn Sie sich rechtmäßig und vorbehaltlich Erfüllung der Voraussetzungen 5 Jahre lang ununterbrochen in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, erwerben Sie automatisch das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten. Das bedeutet, dass Sie sich in dem Land so lange aufhalten können, wie sie möchten.
Wie können sie sich als EU-Bürger niederlassen?
Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen. Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden.
Was können sie als EU-Bürger verlieren?
Sie können Ihr Recht auf ständigen Aufenthalt verlieren, wenn Sie länger als 2 aufeinanderfolgende Jahre außerhalb des Landes leben. Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, in einem anderen EU-Land (In diesem Fall die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) Arbeit zu suchen.
Wie lange dürfen sie in einem anderen EU-Land leben?
Sie dürfen so lange in einem anderen EU-Land leben, wie Sie die Aufenthaltsbedingungen erfüllen. Ist dies nicht mehr der Fall, können Sie von den nationalen Behörden aufgefordert werden, das Land zu verlassen.
Was benötigen sie für ihren Aufenthalt in Deutschland?
Wenn Sie nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommen, benötigen Sie für Ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Diesen beantragen Sie vor der Einreise nach Deutschland bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Wie können sie als EU-Staatsbürger leben?
Als EU-Staatsbürger/in können Sie in jedem beliebigen EU-Land leben, wenn Sie: über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz in Ihrem Gastland verfügen; ein ausreichendes Einkommen haben, um dort ohne Unterstützung leben zu können.
Wie müssen sie als Nicht-EU-Bürger in Deutschland studieren?
Um als Nicht-EU-Bürger in Deutschland eine Ausbildung absolvieren oder studieren zu dürfen, müssen Sie in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, und über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen. Neben der Berufsausbildung dürfen Sie einer Beschäftigung von zehn Wochenstunden nachgehen.