Wie konnen sie sich zur Pflege beraten lassen?

Wie können sie sich zur Pflege beraten lassen?

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zur Pflege beraten zu lassen. Sie haben das Recht auf kostenlose, umfassende und unabhängige Pflegeberatung. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Angebote vor und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Wie können sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Wenn Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen wollen, gibt es für Sie unterschiedliche Anlaufstellen: Immer bei Ihrer Pflegekasse, denn die Pflegekassen sind zur kostenlosen Beratung verpflichtet. Darüber hinaus gibt es Pflegestützpunkte, kommunale Beratungsstellen und Beratungsangebote der kirchlichen Anbieter und Wohlfahrtsverbände.

Wie lange können sie sich für die Pflege ihres Angehörigen freistellen lassen?

In Betrieben mit über 15 Beschäftigten können Sie sich laut Pflegezeitgesetz bis zu sechs Monate für die Pflege Ihres Angehörigen freistellen lassen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Gehalt, jedoch ist ein finanzieller Ausgleich durch das Pflegegeld des pflegebedürftigen Angehörigen möglich.

Ist die Pflege ihres Angehörigen eine einfache Entscheidung?

Vor allem für Berufstätige ist die Entscheidung, die Pflege Ihres Angehörigen zu übernehmen, oftmals keine einfache. Sie sollten sich daher fragen, ob Sie dazu bereit sind, Ihren Job (temporär) aufzugeben oder ob Sie Ihre Arbeitszeit um ein paar Stunden reduzieren können.

Wie können sie einen Beratungshilfeschein beantragen?

Sie können den Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Um beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein auf Antrag zu erhalten, müssen Sie die folgenden Unterlagen in der dortigen Rechtsantragsstelle einreichen:

Was ist ein Beratungsbesuch im eigenen Zuhause?

Normalerweise ist es so: Der Beratungsbesuch im eigenen Zuhause soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und beinhaltet Rat zu Hilfestellungen, pflegefachliche Informationen oder Anleitungen, aber auch Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegenden. Die Themenschwerpunkte werden dem Bedarf der Pflegebedürftigen und der Pflegenden angepasst.

Wie erhalten sie einen Beratungsschein beim Amtsgericht?

Um beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein auf Antrag zu erhalten, müssen Sie die folgenden Unterlagen in der dortigen Rechtsantragsstelle einreichen: ausgefülltes Beratungshilfeformular (PDF) aktueller Kontoauszug Mietvertrag Nachweis über monatliche Versicherungs- und Kreditraten ggf. letzte Lohnabrechnung (nicht älter als drei Monate)

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