Wie korrigiert die Revision das Urteil der Verfassungsbeschwerde?
Die Revision korrigiert das Urteil dahingehen, dass es sich um Diebstahl in einem besonders schweren Fall handelt, bestätigt jedoch die Geldstrafe. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist nun an sich jedes dieser drei Urteile, jedoch in der Gestalt, die das OLG ihm gegeben hat.
Wie korrigiert die Revision das Urteil?
Die Revision korrigiert das Urteil dahingehen, dass es sich um Diebstahl in einem besonders schweren Fall handelt, bestätigt jedoch die Geldstrafe. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft.
Was interessiert das Bundesverfassungsgericht nicht?
Auch rechtliche Fehler interessieren das Bundesverfassungsgericht zunächst einmal nicht. Die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub ist Sache der Strafgerichtsbarkeit. An dieser liegt es, die Tatbestandsmerkmale zu definieren und die entsprechenden Paragraphen auszulegen. Darin mischt sich die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht ein.
Wie kann ein Urteil angefochten werden?
Ein Urteil kann mit der Berufung ( § 511 Abs. 1 ZPO) oder Revision ( § 542 Abs. 1 ZPO) angefochten werden. Gegen ein Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft ( § 338 ZPO ).
Ist die Verfassungsbeschwerde überhaupt anfechtbar?
Bloße Zwischenentscheidungen sind mit der Verfassungsbeschwerde überhaupt nicht anfechtbar. Zunächst muss gegen eine Grundrechtseinschränkung der fachliche Rechtsweg, meist über zwei oder drei Instanzen, beschritten werden, bevor man vor das Verfassungsgericht ziehen darf.
Was muss gegen eine Verfassungsbeschwerde beschritten werden?
Zunächst muss gegen eine Grundrechtseinschränkung der fachliche Rechtsweg, meist über zwei oder drei Instanzen, beschritten werden, bevor man vor das Verfassungsgericht ziehen darf. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist dann jede auf diesem Weg getroffene Entscheidung, jedoch in der Form, wie sie im letztinstanzlichen Urteil ausgesprochen wurde.