FAQ

Wie krankenversichert nach Trennung?

Wie krankenversichert nach Trennung?

Eine Trennung führt noch nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Mit der Scheidung endet die Familienversicherung automatisch. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ehegatte freiwilliges Mitglied der bisherigen Krankenkasse und hat eigene Beiträge zu zahlen. Es besteht jedoch eine Austrittsoption.

Kann man sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden?

Grundsätzlich haben Studenten die Möglichkeit, sich entweder für die gesetzliche Krankenversicherung oder alternativ für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Vorteilhaft ist, dass sich die Beiträge insbesondere für gesunde Studenten, die selten älter als 30 Jahre sind, in der PKV relativ günstig gestalten.

Warum sollten sie mit ihrer Krankenversicherung nicht krank werden?

Warten Sie mit Ihrer Krankenversicherung nicht, bis Sie krank werden. Denn dann haben Sie weder Kraft noch Lust, sich mit Ihrem Versicherungsstatus zu beschäftigen. Melden Sie sich bald bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung, der Sie zuletzt angehört haben.

Warum müssen sie bei einer Trennung keinen Versicherungsschutz befürchten?

Dann müssen Sie bei einer Trennung keinen Verlust des Versicherungsschutzes befürchten. Grundsätzlich kann die Familienversicherung für die Dauer der Trennung und des Scheidungsverfahrens weiterhin bestehen bleiben. Damit können Sie auch dann noch profitieren von der Krankenversicherung, wenn Sie getrennt lebend sind.

Warum melden sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse an?

Wer unsicher ist, meldet sich besser zuerst bei einer gesetzlichen Krankenkasse an, die das dann klären sollte. Wenn Sie sich als Noch-nicht-Versicherter bei einer Krankenkasse melden, müssen Sie für jeden Monat zwischen Beginn der Versicherungspflicht und der Anmeldung einen ermäßigten Betrag von weniger als 50 Euro zahlen.

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