Wie kündige ich eine Krankenzusatzversicherung?
Bei der Kündigung ist in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres zu beachten. Sie haben außerdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Versicherungsgesellschaft den Beitrag erhöht. Tipp: Kündigen Sie Ihren Vertrag schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Kann mir meine Zusatzversicherung kündigen?
Privatversicherte können ihre Kranken- und Pflegeversicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ob das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt oder zu einem anderen Zeitpunkt endet, steht in den Versicherungsunterlagen.
Kann ich Versicherung bei Erhöhung kündigen?
Erhöht eine Versicherung die Beiträge, ohne, dass die Leistungen im Rahmen der Versicherung ebenfalls steigen, dann dürfen Sie kündigen. Diese Kündigung steht Ihnen aufgrund des außerordentlichen Kündigungsrechts zu.
Kann man von der Zahnzusatzversicherung gekündigt werden?
Die meisten Zahnzusatzversicherungen können mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Neben der ordentlichen Kündigung können Sie Ihre Versicherung immer dann außerordentlich kündigen, wenn eine Beitragserhöhung erfolgt. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Kann eine Zahnzusatzversicherung einen kündigen?
Darf eine Zahnzusatzversicherung den Vertrag kündigen? Nein, eine Zahnzusatzversicherung darf den Versicherungsvertrag auch bei wiederholten Schadenfällen nicht von sich aus beenden.
Kann private Zusatzversicherung kündigen?
Sie können Ihre private Krankenzusatzversicherung kündigen, wenn die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist – diese beträgt je nach Gesellschaft zwischen einem und drei Jahren. Die Kündigungsfrist liegt dabei in der Regel bei drei Monaten.
Kann Versicherer Zahnzusatzversicherung kündigen?
In der Regel verzichten Versicherer auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Das heißt der Versicherer kann Ihnen nur aus außerordentlichen Gründen die Zahnzusatzversicherung kündigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig zahlen.