Wie läuft das mit der Wiedereingliederung?
Die Wiedereingliederung kommt für Arbeitnehmer infrage, die ihre bisherige Arbeit zumindest zeitweise wieder ausüben können. Die Wiedereingliederung verläuft nach einem ärztlich betreuten Stufenplan, die Arbeitszeit wird langsam im Wochen- oder Zweiwochentakt gesteigert.
Wie funktioniert Eingliederung nach Krankheit?
An eine Wiedereingliederung wird dann gedacht, wenn arbeitsunfähige Mitarbeiter ihre bisherige Tätigkeit nach ärztlicher Feststellung teilweise wieder ausüben können. Diese eingeschränkte Arbeitsfähigkeit soll genutzt werden, um sie stufenweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.
Wann muss man eine Wiedereingliederung machen?
Ab einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als 6 Wochen wird die Möglichkeit einer Stufenweisen Wiedereingliederung regelmäßig durch einen Arzt überprüft. Möglich ist die Stufenweise Wiedereingliederung nur, wenn Versicherter und Arbeitgeber zustimmen und dadurch keine nachteiligen gesundheitlichen Folgen entstehen.
Wer beantragt Wiedereingliederung nach Krankheit?
Wie beantrage ich die Wiedereingliederung? Haben Sie sich mit Arzt und Arbeitgeber im Stufenplan auf ein Vorgehen geeinigt, können Sie die stufenweise Wiedereingliederung bei der Kranken- oder Rentenversicherung beantragen.
Wer bestimmt die Arbeitszeit bei Wiedereingliederung?
Der behandelnde Arzt legt im Stufenplan zur Wiedereingliederung lediglich die Zahl der Arbeitsstunden fest. Die Arbeitszeiten können außerdem nach wie vor vom Arbeitgeber bestimmt werden.
Kann ich als Arbeitnehmer eine Wiedereingliederung ablehnen?
Sie können Mitarbeiter nicht zwingen, an einer stufenweisen Wiedereingliederung teilzunehmen. Diese ist vielmehr freiwillig. Lehnt einer Ihrer Mitarbeiter eine entsprechende Maßnahme ab, hat dies für diesen keine negativen Konsequenzen zur Folge.
Wie viel Gehalt bei Wiedereingliederung?
Die Krankenkasse zahlt während der Wiedereingliederung ein Krankengeld in Höhe von 70% Ihres Bruttolohns, solange Sie als arbeitsunfähig gelten. Die Bezugsdauer darf dabei 78 Wochen innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
Kann der Arbeitgeber die Wiedereingliederung ablehnen?
Wiedereingliederung geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer können die Wiedereingliederung erzwingen. Bei ungerechtfertigter Verweigerung kann es Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung geben.