Wie läuft ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ab?
Wie läuft die Insolvenz in Eigenverwaltung ab? Das Kernstück des Eigenverwaltungsverfahrens ist der Insolvenzplan. Über den Insolvenzplan stimmen die Gläubiger ab. In der Praxis geschieht dies in Gläubigergruppen – so können beispielsweise alle ungesicherten Gläubiger eine Gläubigergruppe bilden.
Wann ist ein Insolvenzverfahren sinnvoll?
Ab wann lohnt sich ein Insolvenzantrag? Nun es lohnt sich bei Schulden von weniger als 2.500 EURO nicht. Reichen diese aus, um die Schulden in 3 Jahren abzuzahlen, sollten sie nicht in die Insolvenz gehen. Ist die Schuldsumme jedoch wesentlich höher, lohnt sich ein Insolvenzverfahren durchaus.
Wer ist berechtigt einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen?
Antrag: Antragsberechtigt sind der Schuldner, der vorläufige Insolvenzverwalter und jeder Insolvenzgläubiger unabhängig von der Höhe seiner Forderung. Benennung von Personen, die als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses in Betracht kommen.
Wann endet die Eigenverwaltung?
Die Eigenverwaltung endet mit der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung in den in § 272 InsO genannten Fällen: auf Antrag eines Absonderungsberechtigten oder Insolvenzgläubigers, sofern die Eigenverwaltung für die Gläubiger nachteilig geworden ist und dem Antragsteller erhebliche Nachteile drohen (§ 272 Abs.
Was bedeutet vorläufige Eigenverwaltung?
Mit der Vorschrift des § 270a InsO wurde ein spezifisches vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren eingeführt. Ziel ist es, die Verfügungsbefugnis (auch schon im Eröffnungsverfahren) beim Schuldner zu belassen und ihm die Macht über sein (sanierungsfähiges) Unternehmen nicht wegzunehmen.
Was ist ein planinsolvenzverfahren?
Ziel der Planinsolvenz ist die verkürzte Entschuldung eines Schuldners im laufenden Insolvenzverfahren durch eine Übereinkunft mit seinen Gläubigern zu erlangen – in der Regel kann die Restschuldbefreiung bereits nach 4 bis 12 Monaten erlangt werden. Die Planinsolvenz beginnt wie ein normales Insolvenzverfahren.