Wie läuft eine feuerstättenschau ab?
Bei einer Feuerstättenschau überprüft ein Bezirksschornsteinfegermeister die Feuerungsanlage auf Betriebs- und Brandsicherheit. Die Untersuchung umfasst dabei auch die Abgasanlage, den Aufstellraum sowie die Luftzufuhr.
Wer beauftragt feuerstättenschau?
Sie können für bestimmte Schornsteinfegerarbeiten wie Messen, Kehren, Reinigen seit dem Jahr 2013 einen dafür zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen. Es gibt Ausnahmen: Die Feuerstättenschau und Bauabnahmen dürfen laut Gesetz nur vom Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
Was darf der Schornsteinfeger berechnen?
Heizungen, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe (Öl, Erdgas) nutzen, kommen auf 20 bis 50 Euro (20-40 Euro für eine raumluftunabhängige Heizung, 40 bis 50 Euro für eine konventionelle Anlage). Gelegentlich genutzte Kamine schlagen mit 20 bis 30 Euro zu Buche. Täglich genutzte Kamine kosten 70 bis 80 Euro.
Ist eine feuerstättenschau Pflicht?
Eine Feuerstättenschau muss innerhalb von sieben Jahren mindestens zwei Mal durchgeführt werden. Zwischen der ersten und der zweiten Kontrolle müssen mindestens drei Jahre liegen. Sobald eine Änderung an der Feuerstätte oder Abgasanlage durchgeführt wurde, muss eine Feuerstättenschau erfolgen.
Wie oft macht der Schornsteinfeger eine feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Während der Feuerstättenschau besichtigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen eines Gebäudes und überprüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit.
Wie viel kostet eine feuerstättenschau?
Kosten Feuerstättenbescheid: Pro Feuerstätte werden Arbeitswerte aufgezählt, die zwischen 0,92 und 1,01 Euro liegen. Haben Sie zum Beispiel drei Feuerstätten, kann der Schornsteinfeger für den Bescheid zehn Arbeitswerte berechnen. Die Kosten liegen dann bei ca. 10 Euro für den Feuerstättenbescheid.
Was zählt zu Feuerstätten?
Feuerstätten sind bauliche und ortsfeste – aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte – Anlagen, in der durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe Wärme erzeugt wird.
Wer muss den Schornsteinfeger beauftragen Mieter oder Vermieter?
Mieter müssen Schornsteinfeger in ihre Wohnung lassen. Denn eine Feuerstättenschau ist eine hoheitliche – also gesetzlich verankerte – Aufgabe, die allein bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchführen dürfen, und zwar alle drei bis vier Jahre.
Wie oft müssen Feuerstätten geprüft werden?
Was darf der Schornsteinfeger nicht?
Natürlich ist weiterhin gesetzlich vorgeschrieben, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seine Aufgaben unparteilich, gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen hat (§ 18 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und § 12 Schornsteinfegergesetz). Auch darf er hoheitliche und gewerbliche Tätigkeiten nicht vermischen.
Wie viel kostet es wenn der Schornsteinfeger kommt?
Die Kosten betragen ca. CHF 145.00 (Verrechnung nach Zeitaufwand) für die Reinigung und CHF 50.00 für die Kontrolle.