Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist fur die Patientenakte?

Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für die Patientenakte?

Für die hinterlegten Patientendaten in der Patientenakte ist eine Aufbewahrungsfrist zu beachten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und einzelnen Verwaltungsgesetzen ergibt. Diese liegt bei fünf bis zehn Jahren, für einzelne Belege bei sechs Jahren.

Welche Maßnahmen sollten Krankenhäuser umsetzen?

Experten haben Maßnahmen in zehn Bereichen definiert, die Krankenhäuser umsetzen sollten, um sich auf solche Ereignisse vorzubereiten. Terroristische Anschläge, Amoktaten oder andere Lebensbedrohliche Einsatzlagen (LebEL) stellen nicht nur alle Einsatzkräfte der polizeilichen und der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr vor extreme Herausforderungen.

Wie wird die klinikbewertung durchgeführt?

Dabei werden der Klinikbewertung offizielle und nachweisbare Kennzahlen zugrunde gelegt. Klinikradar zeichnet Top-Kliniken und Zentren für Brustkrebs mit dem Qualitätssiegel aus, wenn diese große Expertise und herausragende Qualität nachweisen können.

Was muss im Krankenhaus und der Arztpraxis geleistet werden?

Dem Datenschutz muss im Krankenhaus und der Arztpraxis also in besonderer Weise Folge geleistet werden. Unbefugte und unberechtigte Personen dürfen die Patientendaten nicht einsehen können. Eine digitale Patientenakte bedarf dabei anderer Schutzmechansimen als Ausdrucke.

Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?

Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.

Ist die Weitergabe von Patientendaten erforderlich?

Die Weitergabe von Patientendaten bedarf mithin zumeist der Zustimmung des Betroffenen. Soll etwa im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein Gutachten erstellt werden, für das die Informationen nötig sind, kann der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden (in Form einer Schweigepflichtentbindungserklärung).

Ist die Speicherung von Patientendaten zulässig?

Im Wesentlichen ist die Speicherung von Patientendaten nur dann zulässig, wenn der Betroffene dem Vorgang zugestimmt hat und/oder die Erhebung gesundheitliche Interessen des Betroffenen verfolgt (Vorsorge, Diagnostik, Behandlung usf.).

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben