Wie lange Aufenthalt in Geriatrie?
Die Verweildauer beträgt etwa 20 Tage, wobei je nach der individuellen Situation, der Krankheitsschwere und des therapeutisch-rehabilitativen Potentials Abweichungen vorkommen können, die zu kürzeren oder auch längeren Verweildauern führen.
Wann kommt jemand in die Geriatrie?
In der Regel sind geriatrische Patienten 70 Jahre oder älter, das Alter allein ist aber nicht entscheidend. Auch multimorbide (mehrfach kranke) 60-Jährige können eine geriatrische Reha in Anspruch nehmen.
Was versteht man unter geriatrischer Rehabilitation?
Die geriatrische Rehabiliation ist eine besondere Form der Rehabiliation, die die Besonderheiten bei älteren Menschen berücksichtigt. Das Ziel der Rehabilitation ist die Wiederherstellung der Selbstständigkeit und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit älterer Patienten.
Wie oft Geriatrie?
Das geriatrische Basisassessment nach Nr. 03360 kann nur zweimal innerhalb von vier Quartalen (Behandlungsfall) berechnet werden und auch nur dann, wenn bei dem Patienten eine Alzheimer-Erkrankung (ICD G30), eine Demenz (ICD F00 bis F02) oder ein Parkinsonsyndrom (ICD G20. 1 und G20. 2) vorliegt.
Wann ist ein Patient nicht Rehafähig?
Die medizinische Notwendigkeit der Reha war im Antrag also nicht ausreichend beschrieben oder bestand nicht. Auch kann ein Patient als “nicht reha-fähig” eingestuft werden – etwa, wenn er akut an einer schweren Depression leidet. Die Reha wäre dann aus Sicht der DRV nicht erfolgversprechend.
Was ist der Unterschied zwischen Reha und Geriatrie?
Geriatrie und Rehabilitation Was bei jungen Menschen in aller Regel noch fast wie von selbst geschieht, erfordert im Alter häufig eine spezielle Therapie und Förderung. Ziel der Reha ist es, dass Patienten nach einer Erkrankung oder einem Unfall individuell bestmögliche Selbstständigkeit erlangen.
Wie oft 03360?
03360 – Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment. Die Gebührenordnungsposition 03360 ist im Krankheitsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.
Wie oft kann 03360 abgerechnet werden?
03360 kann nur zweimal innerhalb von vier Quartalen (Behandlungsfall) berechnet werden und auch nur dann, wenn bei dem Patienten eine Alzheimer-Erkrankung (ICD G30), eine Demenz (ICD F00 bis F02) oder ein Parkinsonsyndrom (ICD G20. 1 und G20. 2) vorliegt.