Wie lange darf Besuch bei mir bleiben?
Gäste darf ein Mieter bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters beherbergen. Hieraus darf jedoch kein Daueraufenthalt werden, d.h. der Besuch darf sich nicht ohne längere Unterbrechungen ständig in der Wohnung aufhalten.
Wie weit im Voraus muss der Vermieter eine Besichtigung ankündigen?
Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. Dabei können 24 Stunden genügen, wenn der Mieter z.B. nicht berufstätig ist oder dringende Handwerkerarbeiten anstehen. Die Regel sind jedoch 3 oder 4 Tage und bei Kauf- oder Mietinteressenten 14 Tage.
Wann ist ein Besucher Mieter Nebenkosten?
Regelmäßig ist Besuch mit einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als sechs Wochen der für die Betriebskostenabrechnung maßgeblichen Personenzahl des Mieters hinzuzurechnen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, diesen von seinem Besuch zu informieren.
Kann der Vermieter die Miete erhöhen Wenn jemand bei mir einzieht?
Der Vermieter muss dem Einzug des Partners also grundsätzlich zustimmen. Er kann allerdings zusammen mit seiner Zustimmung eine Mieterhöhung durchsetzen (§ 553 II BGB), wenn ihm andernfalls der Zuzug des Partners nicht zuzumuten wäre.
Bin ich verpflichtet meine Wohnung besichtigen zu lassen?
Laut Obligationenrecht muss ein Mieter dem Vermieter gestatten, die Wohnung zu besichtigen, soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietungnotwendig ist (Art. 257h OR). Der Vermieter muss seine Besuche allerdings zwei bis drei Tage im Voraus ankündigen und auf den Mieter Rücksicht nehmen.
Wer zählt als Untermieter?
Untermiete liegt vor, wenn die gesamte Sache oder ein Teil davon gegen Entgelt einem Dritten überlassen wird. Dem Vermieter gegenüber haftet der ursprüngliche Mieter weiter wie bisher, vor allem, was die pünktliche und vollständige Mietzahlung angeht. Der „alte“ Mietvertrag bleibt unangetastet.
Was kostet eine Person mehr im Haushalt?
Kosten für Unterkunft und Heizung
Haushaltsgröße | Wohnraumbedarf *Standard | Bruttokaltmiete (= Grundmiete und kalte Nebenkosten) |
---|---|---|
Drei-Personen-Haushalt | 80 qm * 7,00 € | 560,00 € |
Vier-Personen-Haushalt | 95 qm * 6,73 € | 639,35 € |
Fünf-Personen-Haushalt | 110 qm * 6,87 € | 755,70 € |
jede weitere Person | 15 qm * 6,87 € | + 103,05 € |