FAQ

Wie lange darf ein EU-Burger in der Schweiz bleiben?

Wie lange darf ein EU-Bürger in der Schweiz bleiben?

Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, muss ein Visum beantragen. EU/-EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Visum mehr, aber eine Aufenthaltsbewilligung. Die meisten Staatsangehörigen aus den übrigen Ländern brauchen zur Einreise in die Schweiz und den Schengen-Raum in der Regel ein Visum.

Kann man als EU-Bürger in der Schweiz arbeiten?

Aufgrund der Personenfreizügigkeit können Personen aus einem EU/EFTA-Land in die Schweiz einreisen, leben und arbeiten. Da für das Arbeiten in der Schweiz Bürger aus EU-Ländern und EFTA-Staaten bevorzugt werden, ist das Arbeitsvisum Schweiz für EU-Bürger reine Formsache.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Einwanderung von EU EFTA Bürger * innen?

EU-/EFTA-Staatsangehörige haben im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU derzeit einen Anspruch auf Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, wenn sie eine Krankenversicherung haben und genügend eigene finanzielle Mittel besitzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wie gilt die Personenfreizügigkeit für Schweizer und EU-Bürger?

Mit der Personenfreizügigkeit gelten für EU-Bürger und Schweizer nach Übergangsfristen weitgehend die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen – so- wohl in der Schweiz als auch in der EU.

Wie sieht es aus für eine Saisonarbeit in der Schweiz?

Anders sieht es aus, wenn Sie nur für ein bis drei Monate in die Schweiz kommen, beispielsweise für eine Saisonarbeit im Skigebiet. Dies kann im Rahmen eines Schengen-Visums geschehen und ist die beste Methode für das Arbeiten in der Schweiz. So können Sie einfach ein Arbeitsvisum für die Schweiz für Drittstaaten erhalten.

Wie lange dürfen EU-Staatsangehörige in der Schweiz arbeiten?

EU-Staatsangehörige dürfen bis zu drei Monate ohne eine spezielle Bewilligung in der Schweiz arbeiten, hierbei besteht lediglich eine Meldepflicht. Dauert die Arbeit unerwartet länger, muss sich der Arbeitnehmer bei der Wohngemeinde melden und hier eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Warum ist die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat?

Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat ist, so zählt die Schweiz zum Schengen-Raum und zu den vier EFTA-Staaten. Das beschauliche Land im Herzen Europas weist stabile wirtschaftliche und politische Verhältnisse auf, weshalb der Schweizer Arbeitsmarkt für viele sehr attraktiv ist.

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