Wie lange darf man auf verloren gegangenes Gepaeck warten?

Wie lange darf man auf verloren gegangenes Gepäck warten?

Bis zu drei Wochen hat die Fluggesellschaft normalerweise Zeit, um euer Gepäck wieder zu finden. Nach 21 Tagen gilt der Koffer dann endgültig als verloren. Allerdings kommt es in der Praxis vor, dass die Airlines schon früher davon ausgehen, dass euer Gepäck nicht mehr auftauchen wird.

Was bekommt man wenn der Koffer weg ist?

Wenn Ihr Koffer offiziell als verloren gilt, haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Zeitwertes des Koffer samt Inhalt. Wenn Ihr Koffer ursprünglich bei der Hinreise verschwunden ist, können Sie zusätzlich Ersatzkäufe einfordern.

Wer haftet bei Verlust des Koffers?

Im Anschluss entschädigt die Fluggesellschaft verhältnismäßig den Verlust. Der Maximalbetrag liegt bei umgerechnet etwa 1.300€, weswegen ihr Wertgegenstände immer im Handgepäck transportieren solltet. Wichtig: Dieser Betrag zählt pro Passagier, nicht pro Gepäckstück.

Wer zahlt Wenn Gepäck nicht ankommt?

Ist das Gepäck nicht angekommen, dürfen sich Reisende notwendige Kleidung, Medikamente und Hygieneartikel beschaffen und von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Ersatzkäufe dürfen Sie bereits bei verspätetem Gepäck tätigen – d. h. sobald Sie am Urlaubsort ohne Koffer ankommen.

Wer haftet für verloren gegangenes Fluggepäck?

Haben Sie Ihr Reisegepäck nicht aufgegeben (sog. Handgepäck), so haftet das Bahnunternehmen für Verlust oder Beschädigung dieses Gepäcks, wenn Sie nachweisen können, dass Verlust oder Beschädigung auf ein Verschulden des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist.

Wer zahlt verlorenes Gepäck?

Die Fluggesellschaft muss für den Verlust des Koffers sowie seines Inhalts aufkommen. Sie ersetzt jedoch nur den Zeitwert der Gegenstände. Teure Wertgegenstände sind von der Haftung ausgenommen. In vielen Fällen verweigern Airlines eine Entschädigung für den Verlust, obwohl sie das Gepäck verloren haben.

Ist Gepäck automatisch versichert?

In der Hausratpolice ist Gepäck meist mitversichert. Während des Fluges ist die Fluggesellschaft verantwortlich, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Bahn-, Schifffahrts- und Busunternehmen haften nur in seltenen Fällen für das Gepäck.

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