FAQ

Wie lange darf man bei einer Probefahrt fahren?

Wie lange darf man bei einer Probefahrt fahren?

45 Minuten
Einige Händler bieten gerade bei teuren Neuwagen unter Umständen auch eine Probefahrt übers Wochenende an. Doch wie viel Zeit sollten sich Kaufinteressenten nehmen? In der Regel empfiehlt sich bei der Probefahrt eine Dauer von mindestens 45 Minuten. So haben Sie genug Zeit, sich mit dem Fahrzeug auseinanderzusetzen.

Wie lange dauert eine Probefahrt im Autohaus?

Sie sollte am besten bei Tageslicht stattfinden und mindestens 45 Minuten dauern. Eine Probefahrt kann jedoch unter Umständen auch mehrere Stunden oder Tage dauern. Speziell bei Fahrzeugen in höheren Preissegmenten ist es üblich, dass Testfahrzeuge auch über ein Wochenende ausgehändigt werden.

Ist eine Probefahrt kostenlos?

Die Probefahrt selbst ist kostenlos. Das Fahrzeug dient ausschließlich dem Zweck einer Probefahrt. Während der Probefahrt darf nur der genannte Fahrer das Fahrzeug führen.

Wie ist man auf einer Probefahrt versichert?

Für Händlerfahrzeuge, die für Probefahrten zur Verfügung stehen, besteht in aller Regel ein Haftpflichtschutz, da diese zugelassen sein müssen. Die Fahrzeuge sind meistens auch vollkaskoversichert. Allerdings ist im Vorfeld zu klären, ob im Falle eines Schadens eine Selbstbeteiligung gezahlt werden muss.

Was muss Verkäufer bei Probefahrt beachten?

Für den Verkäufer besteht eine wichtige Vorsichtsmaßnahme darin, sich vor der Probefahrt vom Kaufinteressenten den Personalausweis vorlegen zu lassen. Er kann auch den Ausweis oder etwas anderes als Pfand verlangen oder einfach bei der Probefahrt mitfahren.

Wie ist man bei einer Probefahrt versichert?

Der Probefahrer haftet für Schäden am Fahrzeug, die er während der Probefahrt verschuldet. 2. Für Schäden, die durch eine Fahrzeugversicherung (Kfz-Haftpflicht-, Kaskoversicherung) abgedeckt sind, beschränkt sich die Haftung auf die Selbstbeteiligung und den Rückstufungsschaden.

Was passiert bei einer Probefahrt?

Probefahrt beim Autohändler Wer mit einem Fahrzeug eines Autohändlers eine Probefahrt unternimmt, kann in der Regel davon ausgehen, dass ein Vollkaskoschutz für den Neu- oder Gebrauchtwagen besteht. Der Kunde muss dann nicht selbst für einen Schaden haften. Das tut der Verkäufer bzw. dessen Versicherung.

Wer haftet bei einer Probefahrt?

Egal ob beim Händler oder bei einem privaten Verkäufer: Wenn der Kaufinteressent einen Unfall bei der Probefahrt grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, kann die Versicherung des Händlers oder des privaten Verkäufers die Zahlung verweigern. Dann muss der Probefahrer für die verursachten Kosten aufkommen.

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