FAQ

Wie lange darf man Limptar einnehmen?

Wie lange darf man Limptar einnehmen?

Bei einem mittleren bis schweren Beschwerdebild sollte nach dem Abendessen und vor dem Schlafengehen jeweils 1 Filmtablette unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit eingenommen werden. Bei leichten Beschwerden kann die Dauer der Behandlung in Abhängigkeit vom Beschwerdebild ca. 2-3 Wochen betragen.

Für was ist Limptar?

Limptar enthält Chinin. Weil Chinin die Muskeln entspannt, dient es zur Vorbeugung und Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe.

Wie oft darf man Limptar nehmen?

Nehmen Sie Limptar N immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind. Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis 1 Filmtablette pro Tag. Die maximale Tagesdosis beträgt 2 Filmtabletten pro Tag.

Wie teuer ist Limptar?

Produktmerkmale

Packungsgröße PZN Preis in Euro
30 Stück 04620395 25,75
80 Stück 04620403 45,74

Ist Limptar frei verkäuflich?

Bisher stand Chinin (Limptar N) wegen seiner peripher muskelrelaxierenden Wirkung als apothekenpflichtiges Arzneimittel zur Prophylaxe und Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe freiverkäuflich zur Verfügung.

Was sind Limptar N Tabletten?

Limptar N wird zur Vorbeugung und Behandlung nächtlicher Wadenkrämpfe eingesetzt.

Was kostet Limptar n in der Apotheke?

Packungsgrößen

Packungsgrößen Menge Preis
LIMPTAR N Filmtabletten Filmtabletten 30 Stück, N1 25,75 €
LIMPTAR N Filmtabletten Filmtabletten 80 Stück, N3 45,74 €

Wird Limptar von der Krankenkasse bezahlt?

April 2015 unterliegt Limptar N® der Verschreibungspflicht und kann somit nur gegen Vorlage eines Rezeptes abgegeben werden. Da für dieses Medikament keine Verordnungseinschränkung bzw. kein Verordnungsausschluss in der Anlage III zu finden ist, kann es zulasten der GKV auf ein Kassenrezept verordnet werden.

Was kosten Limptar Tabletten?

  • ab 25,75 €
  • 80 Stk. ab 45,74 €

Wird Magnesium von der Krankenkasse bezahlt?

Bestimmte Medikamente wie zum Beispiel Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, aber auch Arzneimittel der Alternativmedizin sind oft nicht verschreibungsfähig und müssen privat bezahlt werden. Manche Krankenkassen übernehmen auch für diese Mittel die Kosten im Rahmen einer Zusatzleistung.

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