FAQ

Wie lange dauert die Anerkennung der bestandenen Prufungen?

Wie lange dauert die Anerkennung der bestandenen Prüfungen?

Für die Anerkennung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zeitliche Beschränkungen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an. Andernfalls verfallen die Prüfungsleistungen. 2. Sie verlängern die Ausbildung nicht

Kann eine Prüfung nicht bestanden werden?

Mehrere mangelhafte Prüfungsbereiche können dazu führen, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. Aber auch das ist nicht in jedem Beruf so. In der Ausbildungsordnung steht dann zum Beispiel: „Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistung in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet worden ist“.

Wie lange dauert die Ausbildung bei nicht bestandener Prüfung?

Bei nicht bestandener Prüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr. Was muss ich tun, wenn ich die Ausbildung verlängern möchte?

Welche Prüfungsteile werden wiederholt?

Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen. Welche Prüfungsteile werden wiederholt? Sie müssen alle Prüfungsteile, bei denen Sie weniger als 50 Punkte erreicht haben, wiederholen.

Was gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen?

Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Prüfungsteile von Teil 1, sofern Sie dort weniger als 50 Punkte erreicht haben. Prüfungsteile, bei denen Sie 50 Punkte oder mehr erreicht haben, dürfen Sie, wenn Sie möchten, noch einmal ablegen. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis des zuletzt abgelegten Prüfungsteiles.

Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?

Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren. Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen? Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.

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