Wie lange dauert ein neuer Aufenthaltstitel?

Wie lange dauert ein neuer Aufenthaltstitel?

Wie lange dauert es, bis der elektronische Aufenthaltstitel kommt? Die Bearbeitungszeit eines eAT-Antrags beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Zwei Wochen nach der Beantragung des eAT bekommt der Ausländer einen Brief zugeschickt, der die PIN, die PUK (Entsperrnummer) und das Sperrkennwort für seinen eAT enthält.

Was passiert wenn der Aufenthaltstitel abgelaufen ist?

Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Sie können mit dem neuen Reisepass in Verbindung mit entweder dem alten entwerteten Reisepass mit eingeklebtem Aufenthalts- titel oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) wieder nach Deutschland einreisen. Dort müssen Sie dann bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

Sind Aufenthaltstitel befristet?

Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum werden jeweils befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU sind unbefristet.

Wie lange dauert Aufenthaltstitel Köln?

Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der eAT bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Abholung: Die Bearbeitungszeit nimmt voraussichtlich 6 bis 8 Wochen in Anspruch.

Kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ablaufen?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich unbegrenzt gültig. Sie zu verlieren, ist in folgenden Fällen möglich: Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte reisen in ihr Heimatland. Antragsteller haben bei der Beantragung falsche Angaben gemacht.

Was bedeutet befristeter Aufenthalt?

Es handelt sich um eine Aufenthaltserlaubnis, die zum Zweck der Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird. Voraussetzung für die Erteilung sind jedoch bestimmte Qualifikationen, die für die Ausübung der Beschäftigung erforderlich sind. Auch muss die Vergütung eine bestimmte Höhe überschreiten.

Wie teuer ist elektronischer Aufenthaltstitel?

Übertragung eines Aufenthaltstitels 67,- Euro. Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100,- Euro. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,- Euro. Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (allgemein) 113,- Euro.

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