Wie lange dauert eine BImSchG Genehmigung?

Wie lange dauert eine BImSchG Genehmigung?

Der Gesetzgeber hat die folgenden maximalen Zeiträume für die Dauer von Genehmigungsverfahren vorgegeben: Neugenehmigung nach § 4 BImSchG : sieben Monate im förmlichen Verfahren und drei Monate im vereinfachten Verfahren.

Welche Anlagen fallen unter die 4 BImSchV?

Anhang

Nr. Spalte 1
2.1 Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr
2.2
2.3 Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen mit einer Produktionsleistung von 500 Tonnen oder mehr je Tag
2.4 Anlagen zum Brennen von Kalkstein mit einer Produktionsleistung von 50 Tonnen Branntkalk oder mehr je Tag

Was ist unter Immission zu verstehen?

Luft / Lärm / Stadtklima / elektromagnetische Felder Grundsätzlich sind unter Immissionen jegliche Art von Umwelteinwirkungen – insbesondere die Einwirkungen von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Strahlen, Licht und/oder Wärme – zu verstehen.

Wann Bimschg Antrag?

Eine Neugenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist innerhalb von sieben Monaten zu erteilen, eine Änderungsgenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von sechs Monaten und eine Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von drei Monaten.

Welche GmbH-Geschäftsanteile sind frei veräußerlich?

GmbH-Geschäftsanteile sind grundsätzlich nicht nur frei veräußerlich, sondern gemäß § 15 I GmbHG auch vererblich. Verstirbt ein Gesellschafter einer GmbH, werden die Erben Gesellschafter der GmbH. Dabei geht der GmbH-Geschäftsanteil des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über.

Wie kann der Geschäftsführer einer GmbH mit den übertragungsbeschränkungen befasst sein?

Der Geschäftsführer einer GmbH kann auch mit den Übertragungsbeschränkungen (Vinkulierungen) nach § 15 V GmbHG befasst sein. Zum Teil sehen Gesellschaftsverträge einer GmbH vor, dass für die Übertragung eines Geschäftsanteils die Zustimmung der Geschäftsführung der GmbH erforderlich ist.

Wie ist die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen unter Lebenden möglich?

Sie stellt im ersten Absatz klar, dass GmbH-Geschäftsanteile im Grundsatz frei übertragbar sind, also insbesondere veräußert und vererbt werden können. § 15 III GmbHG regelt, dass die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen unter Lebenden nur möglich ist, wenn das dingliche Abtretungsgeschäft notariell beurkundet wird.

Welche Einschränkungen bestehen bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen?

Einschränkungen bei der Veräußerlichkeit von GmbH-Geschäftsanteilen bestehen hinsichtlich bestimmter Freiberufler-GmbHs, beispielsweise von GmbHs von Rechtsanwälten oder Steuerberatern (vgl. § 59e I BRAO, § 50 I Nr. 1, 3 StBerG, § 52e PAO § 28 IV Satz 1 Nr. 1 WPO). Hier sind gesetzliche Veräußerungsbeschränkungen vorgesehen.

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