FAQ

Wie lange dauert es bis das erste Kindergeld kommt?

Wie lange dauert es bis das erste Kindergeld kommt?

1,5 Monate

Wie lange dauert es bis man den Kinderzuschlag bekommt?

Im Normalfall dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen.

Wie kann ich meine Elternzeit nachweisen?

Einkommensnachweise. Es werden die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt beziehungsweise vor dem Beginn der Mutterschutzfrist benötigt, sofern Sie vor der Geburt Einkommen erzielt haben.

Welches Datum im Antrag auf Elternzeit?

Es genügt dazu ein formlosen Schreiben mit der Angabe, für welchen Zeitraum Sie Ihre Elternzeit beanspruchen werden. Geben Sie dazu am besten das Datum vom ersten und letzten Tag Ihrer Elternzeit an. Ihren Antrag müssen Sie auf einem handschriftlich unterschriebenen Schriftstück übergeben.

Wie beantrage ich die Elternzeit beim Arbeitgeber?

Es gibt keinen Antrag auf Elternzeit, da Sie diese schriftlich und mit Unterschrift bei Ihrem Arbeitgeber anmelden können. Die Anmeldung ist nicht möglich per Telefon oder per E-Mail. Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass Sie die Elternzeit angemeldet haben.

Wird der Mutterschutz in der Elternzeit abgezogen?

Beantragt eine Frau Elternzeit, muss sie ihren Antrag auf Elternzeit spätestens bis eine Woche nach der Entbindung beim Arbeitgeber einreichen, wenn diese im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen soll. Die acht Wochen Mutterschutzfrist werden von dem Gesamtzeitraum der 36 Monate der Elternzeit abgezogen.

Können beide Elternteile 36 Monate Elternzeit?

Bis zum dritten Geburtstag des Kindes hat jeder Elternteil Anspruch auf 36 Monate Auszeit vom Job. Dabei haben Mutter und Vater jeweils einen eigenen Anspruch auf Elternzeit – unabhängig davon, ob der andere Elternteil die Elternzeit auch nutzt oder nicht. Es können auch beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen.

Wie viel Geld bei 36 Monate Elternzeit?

Du bekommst mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro Elterngeld pro Monat. Warst Du vor der Geburt nicht berufstätig, bekommt Du den Mindestsatz von 300 Euro, den sogenannten Sockelbetrag (§ 2 Abs. 4 BEEG). Hast Du vor der Geburt gearbeitet, berechnet die Elterngeldstelle Deinen Anspruch.

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